STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - Übergeordnete Gebietskörperschaft (Q9976)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - Übergeordnete Gebietskörperschaft
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Aussagen
Berücksichtigen Sie sowohl den Ortsnamen (Stadt, Ortschaft usw.) als auch den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft oder der Gebietskörperschaften (Staat, Provinz usw. und/oder Land), wenn diese in der Informationsquelle enthalten sind.
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Optional können Sie den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft in eckigen Klammern angeben, wenn dieser in der Manifestation nicht genannt ist, diese Angabe aber für die Identifizierung oder den Zugang als wichtig angesehen wird.
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