STA-Regel: Vertriebsangabe | RDA-Eigenschaft - Fehlende Subelemente (Q9945)

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Deutsch
STA-Regel: Vertriebsangabe | RDA-Eigenschaft - Fehlende Subelemente
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    Aussagen

    Bei Erfassung einer Vertriebsangabe müssen Sie das Ortselement in jedem Fall belegen (ggf. mit „[Vertriebsort nicht ermittelbar]“). Fakultativ können Sie auch eine komplette Vertriebsangabe mit allen drei Elementen angeben (ggf. mit „[... nicht ermittelbar]“).
    0 Fundstellen