STA-Regel: Entstehungsort | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q9313)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 20. Dezember 2022, 17:35 Uhr von Professional.Wiki (Diskussion | Beiträge) (‎Neues Objekt erstellt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Entstehungsort | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    0 Fundstellen
    Werden Angaben zum Entstehungsort ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden. Setzen Sie den Ort beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Entstehungsort aus einer anderen Quelle als der Bildressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.
    0 Fundstellen
    Sollten auch Angaben zu Region oder Land nicht möglich sein, kann<em>&nbsp;</em>[Entstehungsort nicht ermittelbar] angegeben werden.
    0 Fundstellen
    Der Entstehungsort bezieht sich auf den Ort der Entstehung eines Bildes in unveröffentlichter Form (überwiegend unikalen Charakters: z. B. Gemälde, Collage, Zeichnung, oder auch seriell hergestellten Charakters: z. B. Privatfoto, Privatdruck).
    0 Fundstellen
    Sobald ein Bild in veröffentlichter Form vorliegt, kann der Entstehungsort zusätzlich zum Erscheinungsort erfasst werden.
    0 Fundstellen