RDA:Guidance:Übertragen

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Allgemeines

Definition

"Erfassen" ist ein allgemeiner Begriff, der nur ausdrückt, dass eine Information in einem bestimmten Element angegeben wird. Davon abzugrenzen ist der Begriff "Übertragen". Dieser steht für eine besondere Form des Erfassens, bei der die in der Informationsquelle vorgefundene Angabe exakt oder zumindest weitgehend exakt abgeschrieben wird.

(ÜBTR-020)

Anwendungsbereich

Das Übertragen wird nur bei einer bestimmten Gruppe von Elementen auf der Manifestationsebene praktiziert, insbesondere bei den folgenden

  • alle Arten von Titeln und Titelzusätzen
  • alle Arten von Verantwortlichkeitsangaben
  • alle Bestandteile des Ausgabevermerks
  • Erscheinungs-, Vertriebs-, Herstellungs-, Entstehungsorte
  • Verlags-, Vertriebs-, Hersteller-, Erzeugernamen

Vollständige Liste der zu übertragenden Elemente

Beachten Sie, dass nicht alle Elemente auf der Manifestationsebene übertragen werden, beispielsweise nicht Standardnummern wie ISBN oder ISSN.

(ÜBTR-040)

Ausprägungen des Übertragens

Es gibt zwei Ausprägungen des Übertragens:

  • einfaches Übertragen
  • normalisiertes Übertragen

Beim einfachen Übertragen werden die Angaben auf der Manifestation exakt (zeichengenau) so übernommen wie sie sind (vgl. ÜBTR-...). Beim normalisierten Übertragen werden bestimmte Anpassungen vorgenommen (z.B. in Bezug auf Groß-/Kleinschreibung oder Interpunktion), um zu einer für Nutzer*innen gut lesbaren Darstellung sowie zu einer gewissen Einheitlichkeit in Katalogen zu kommen (vgl. ÜBTR-...).

Das einfache Übertragen kann immer dann angewendet werden, wenn maschinelle oder halbmaschinelle Prozesse zur Anwendung kommen (z.B. direkte Übernahme aus dem Titelbereich von E-Books oder OCR-Bearbeitung eingescannter Print-Ressourcen). Das Prinzip der unveränderten Übernahme kann analog auch bei Metadaten aus fremder Quelle zum Einsatz kommen. Entsprechende Metadaten können sowohl von den Produzenten der Ressourcen selbst stammen als auch von anderen Bibliotheken o.Ä.

Das normalisierte Übertragen wird i.d.R. angewendet, wenn Ressourcen intellektuell beschrieben werden. Für Alte Drucke gibt es an einigen Stellen besondere Regelungen (s. ...)

(ÜBTR-060)

Einfaches Übertragen

...

Normalisiertes Übertragen

Grundregel

Die Grundregel für die zu übertragenden Elementen ist es, die Angaben genau in der Form zu übernehmen, wie sie in der Informationsquelle stehen. Es werden also normalerweise alle Wörter in der vorliegenden Reihenfolge abgeschrieben, ohne etwas wegzulassen, abzukürzen oder in eine andere Sprache zu übersetzen.

Das Ziel beim Übertragen ist jedoch nicht eine fotografisch exakte Abbildung der Vorlage, sondern eine nutzerfreundliche, gut lesbare Darstellung. Grundsätzlich nicht übertragen werden Gestaltungsmittel wie Fettsetzung, Unterstreichung, Farbigkeit usw. Ebenfalls nicht übertragen werden Besonderheiten, die häufig auf gestalterischen Gründen beruhen und dem normalen Gebrauch entgegenstehen, sofern im Erschließungshandbuch nichts anderes vorgeschrieben ist.

Beispiele

(ÜBTR-210)

Nicht-lateinische Schriften

Sofern möglich, werden die zu übertragenden Element in der vorliegenden Schrift übertragen. Handelt es sich dabei um eine nicht-lateinische Schrift (z.B. Kyrillisch), so wird zusätzlich eine Umschrift in das lateinische Alphabet erfasst. Wenden Sie für die Transliteration nichtlateinischer Schriften die in AH-004 festgelegten Standards an. Ist die originalschriftliche Eingabe nicht möglich, erfasst man nur die Umschrift.

(ÜBTR-220)

Kürzungen

Bei einigen zu übertragenden Elementen sind optional Kürzungen möglich, z.B. bei Verantwortlichkeitsangaben, die mehr als drei Akteure in der gleichen Funktion beinhalten. Entsprechende Regelungen finden Sie bei den jeweiligen Elementen.

Liste der Regelungen zu Kürzungen

(ÜBTR-230)

Ergänzungen

Muss ein zu übertragendes Element ergänzt werden, so erfolgt dies

  • bei Elementen aus den Bereichen Entstehungsangabe, Veröffentlichungsangabe, Vertriebsangabe oder Herstellungsangabe entweder in der Sprache des Landes, in dem der Erzeuger, Verlag, Vertrieb bzw. Hersteller seinen Sitz hat, oder auf Deutsch (die Entscheidung liegt in Ihrem Ermessen)
  • bei allen anderen Elementen in der Sprache des Haupttitels, sofern die Sprachkenntnisse dafür ausreichend sind; ansonsten auf Deutsch.

Beispiele

(ÜBTR-240)

Grundregel zur Groß-/Kleinschreibung

Für die Groß-/Kleinschreibung werden - unabhängig von der in der Informationsquelle vorgefundenen Form - die normalen Regeln der jeweiligen Sprache angewendet, wie sie für das Vorkommen der Wörter in einem Fließtext (nicht in einer Überschrift!) gelten. Für die deutsche Sprache richtet man sich nach der jeweils aktuellen Ausgabe des Duden. Regeln für die Groß-/Kleinschreibung weiterer Sprachen finden sich ????. Ihre Anwendung ist empfohlen, sofern der Aufwand es zulässt.

(ÜBTR-280)

Groß-/Kleinschreibung am Anfang von Elementen

Auch am Anfang eines zu übertragenden Elements gilt in den meisten Fällen die normale Groß-/Kleinschreibung der jeweiligen Sprache, sodass das erste Wort vielfach kleingeschrieben wird. Einige Elemente beginnen jedoch grundsätzlich mit einem Großbuchstaben, z.B. der Haupttitel oder die erste Ausgabebezeichnung.

Vollständige Liste der großgeschrieben beginnenden Elemente

Die Großschreibung am Anfang gilt auch, wenn ein Titel innerhalb eines anderen Titels zitiert wird.

Beispiel

(ÜBTR-290)

Ungewöhnliche Groß-/Kleinschreibung

Abweichend zur Grundregel (ÜBTR-280) wird eine auf der Informationsquelle vorgefundene, ungewöhnliche Groß-/Kleinschreibung beibehalten, wenn anzunehmen ist, dass diese bewusst so gewählt wurde (z.B. beim Titel einer Reihe oder bei einem im Haupttitel vorkommenden Eigen- oder Markennamen).

Beispiel

(ÜBTR-300)

Groß-/Kleinschreibung von Körperschaftsnamen

(...)

(ÜBTR-310)

Grundregeln zur Zeichensetzung

In der Informationsquelle vorhandene Satzzeichen werden normalerweise genau übernommen. Es gibt jedoch einige normierende Vorgaben (vgl. ÜBTR-360).

Nicht übernommen werden Zeichen aus der Informationsquelle, deren Funktion nur in der Trennung von zwei Elementen besteht (egal, ob es sich zweimal um dasselbe Element oder um zwei unterschiedliche Elemente handelt).

Beispiel

Fehlende Satzzeichen werden ergänzt, wenn dies nötig ist, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu erhöhen.

Beispiel

Vorhandene Satzzeichen können im Ausnahmefall weggelassen oder verändert werden, falls sich ansonsten eine schlechte Lesbarkeit oder Missverständnisse ergeben würden.

Beispiel

(ÜBTR-340)

Festlegungen für die Zeichensetzung

1.

Nach einer Abkürzung steht ein Leerzeichen, sofern nicht ein Satzzeichen, eine Klammer oder ein Anführungszeichen folgt. Ausnahme: Zwischen mehreren aufeinanderfolgenden Abkürzungen aus Einzelbuchstaben steht kein Leerzeichen.

Beispiel

Zu Leerzeichen bei Initialen und Akronymen vgl. ***

2.

a) Nach einem Satzzeichen steht ein Leerzeichen (Ausnahme: Schrägstrich, vgl. 2b, und auf dem Kopf stehende Frage- und Ausrufezeichen am Anfang eines Satzes im Spanischen).

Beispiel

b) Vor und nach einem Schrägstrich steht kein Leerzeichen.

Beispiel

3.

Anführungszeichen und Klammern werden ohne Leerzeichen vor und nach den von ihnen eingeschlossenen Textteilen geschrieben. Besondere typographische Ausprägungen (z. B. Anführungszeichen als » «) werden nicht nachgebildet. Die verschiedenen Arten von Klammern (z. B. geschweifte Klammer, spitze Klammer) werden gemäß der Informationsquelle wiedergegeben. Ausnahme: Eckige Klammern werden durch runde Klammern ersetzt.

Beispiel

4.

Apostrophe werden nach der geltenden Rechtschreibung der jeweiligen Sprache ohne vorangehendes bzw. folgendes Leerzeichen erfasst.

Beispiel

5.

Striche (ohne Schrägstrich) (Schrägstrich, s. 2b)

a) Für alle Arten von Strichen wird der auf der Tastatur vorhandene kurze Strich (Bindestrich) erfasst.

b) Die folgenden Arten von Strichen werden ohne Leerzeichen geschrieben:

  • Bindestrich

Beispiel

  • Strich für „bis”

Beispiel

c) Die folgenden Arten von Strichen werden mit Leerzeichen geschrieben:

  • Gedankenstrich

Beispiel

  • Streckenstrich

Beispiel

  • Strich für „gegen” (und verwandte Bedeutungen)

Beispiel

6.

Vor und nach Auslassungspunkten steht ein Leerzeichen. Ein auf die Auslassungspunkte folgendes Satzzeichen wird jedoch ohne Leerzeichen angefügt.

Beispiel

7.

Fehlende Bindestriche in Komposita werden nicht ergänzt. In rechercherelevanten Bereichen sollte jedoch dafür Sorge getragen werden, dass auch das Kompositum als Gesamtheit suchbar ist, z. B. durch Erfassung eines abweichenden Titels (vgl. ***).

Beispiel

8.

Nach bzw. vor einem Zeichen, das ein Wort vertritt (z. B. §, ©, %, &), steht ein Leerzeichen (Ausnahme: Strich für „bis”, s. AWR 1 Punkt 5b).

Beispiel

9.

Virgeln werden entweder als Komma oder als Schrägstrich übertragen. Werden Virgeln als Schrägstrich erfasst, folgt abweichend zu AWR für RDA 1.7.3, 2.b, nach dem Schrägstrich ein Leerzeichen. Erklärung: Virgeln sind keine Schrägstriche im Sinne der AWR, sie werden jedoch mit dem gleichen Zeichen erfasst.

(ÜBTR-360)

Diakritische Zeichen

Vorhandene diakritische Zeichen, z.B. Akzente, werden exakt übernommen. Fehlen solche Zeichen in der Informationsquelle, werden sie gemäß den Regeln der jeweiligen Sprache ergänzt, sofern ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.

(ÜBTR-380)

Symbole und Sonderzeichen

(...)

(ÜBTR-400)

Akronyme, Initialen, Abkürzungen

(...)

(ÜBTR-420)

Schreib- und Druckfehler

(...)

(ÜBTR-440)

Zahlen

(...)

(ÜBTR-460)

Beispiele

Betroffene AWRs