STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Geografikum (Q8638)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 2. November 2022, 07:07 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Geografikum)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Core-Regel
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Geografikum
Core-Regel

    Aussagen

    Der Standort des Bauwerks wird mit dem Beziehungskennzeichen Ort, Sitz (allgemein) als in Beziehung stehendes Geografikum erfasst. Bei Bedarf können je nach dem Inhalt der identifizierenden Zusätze von abweichenden Namen weitere in Beziehung stehend Orte (z. B. der Hauptort oder der Ortsteil) erfasst werden. Die Ortsangabe, die dem Inhalt des identifizierendes Zusatzes des bevorzugten Namens entspricht, wird im Unterfeld Anzeigerelevanz mit "1" codiert. Werden zusammengehörige Bauensemble bzw. komplexe Bauwerke durch mehrere GND-Normsätze repräsentiert, so wird jeweils von den Gebäudeteil auf das Ensemble als in Beziehung stehendes Geografikum mit dem Beziehungskennzeichen Oberbegriff partitiv referenziert.
    0 Fundstellen
    Akteursrollen können auch durch Gebietskörperschaften wahrgenommen werden. Deshalb ist es prinzipiell auch möglich, solche Rollen - wenn zutreffend - als in Beziehung stehendes Geografikum zu erfassen.
    0 Fundstellen