STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Sachbegriff (Q8661)

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Version vom 2. November 2022, 06:49 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage entfernt: Property:P7: Der Ort wird in der Form des normierten Sucheinstiegs für diesen Ort erfasst.<ul><li>Der Standort eines Bauwerks ist Teil des normierten Sucheinstiegs und wird immer im Unterfeld Zusatz ($g) erfasst.</li><li>In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst; der Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.</li></ul>)
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Core
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Sachbegriff
Core

    Aussagen

    Für Teile von Bauwerken werden deren Benennungen im Unterfeld Allgemeine Unterteilung ($x) an das übergeordnete Bauwerk angefügt.
    0 Fundstellen
    In der Schweiz werden für die Vorzugsbenennung die selbstständig erfassten Orte, nicht die administrativ übergeordneten politischen Gemeinden genommen.
    0 Fundstellen
    Die Regeln für Bauwerke, Großplastiken, Grab- und Denkmäler allgemein gelten auch für Kirchenbauten.<ul><li>Nur falls es zwei namensgleiche Kirchenbauten in einem Ort gibt, wird im Zusatz ($g, bzw. Aleph-Unterfeld $h) der Ortsteil erfasst.</li><li>Bevorzugter Name für Kirchenbauten von Gemeinden mit katholischer Konfession ist in der Regel das Patrozinium.Unabhängig von der Konfession gilt: Ist ein Kirchenbau unter einem anderen Individualnamen gemäß den Nachschlagewerken einschließlich Homepage bekannter als unter seinem Patrozinium oder dem ehemaligen Patrozinium, so gilt dieser als gebräuchlicher Name und wird zum bevorzugten Namen.Konfessionsbezeichnungen können zu Unterscheidung, wenn nötig, hinzugenommen werden.</li><li>Bei Kirchenbauten werden Bezeichnungen wie Sankt, San, Santa, Santissima usw., wenn eindeutig festzustellen, im bevorzugten Namen immer ausgeschrieben, unabhängig von der vorliegenden Namensform.</li><li><em>Dom</em>, <em>Münster</em> und <em>Kathedrale</em> werden wie Bauwerksgattungen behandelt, d. h. der Ort als individualisierendes Element bildet in Verbindung mit dem Sachbegriff den Individualnamen.</li><li>Ein bevorzugter Name in der adjektivischen Form (z. B. Freiburger Münster) ist nicht zulässig, diese Form kann als abweichender Name erfasst werden.</li><li>Eine Funktionsbezeichnung wie zum Beispiel <em>Stiftskirche</em>, <em>Pfarrkirche</em>, <em>Evangelische Kirche</em> oder <em>Wallfahrtskirche</em> wird nur dann zum bevorzugten Namen, wenn sich weder in den Nachschlagewerken noch in der Vorlage oder im Internet eine andere Namensform ermitteln lässt.</li><li>Der Individualname wird auch hier wie bei Bauwerksgattungen gebildet; d. h. der Funktionsbezeichnung wird der Ortsname hinzugefügt.</li>
    0 Fundstellen
    Core: Der Ortsteil sollte immer, wenn vorhanden, in der Vorzugsbenennung erfasst werden, um die Disambiguierung jederzeit zu gewährleisten.
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