STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung von Schlagwörtern zur Bezeichnung von ortsgebundenen Bauwerken gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8655)
Version vom 1. November 2022, 06:39 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P398: Item:Q156)
Core-Regel
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung von Schlagwörtern zur Bezeichnung von ortsgebundenen Bauwerken gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Core-Regel
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Aussagen
Zur Erfassung der Systematik von Schlagwörtern zur Bezeichnung von ortgebundenen Bauwerken wird das Feld 065 mit dem Kürzel 31.3ab im Unterfeld "a" verwendet.
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Ein Schlagwortsatz soll in erster Linie begriffsinhaltlich notiert werden.
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Nur hier notiert werden Schlagwörter die Bauwerke bezeichnen (z.B. "Schloss Heidelberg").
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Ausnahmen, bzw. mehrfach notiert werden:<ul><li>Schlagwörter, die Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) bezeichnen; sie werden auch in 13.2(Plastik) notiert,</li><li>Schlagwörter, die Teile der Dekoration eines Bauwerks bezeichnen,</li><li>Schlagwörter, die spezielle Funktionen eines Bauwerkes im Bereich des Verkehrs, des Sportsusw. bezeichnen; sie werden je nach Sachgebiet mehrfach notiert,</li><li>Schlagwörter, die Monumente aus der klassischen Antike bezeichnen; sie werden auch in 16.3(Archäologie, Vor- und Frühgeschichte) notiert.</li></ul>
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