STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung von Schlagwörtern zur Bezeichnung von ortsgebundenen Bauwerken gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8655)

Aus STA Dokumentationsplattform
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Core-Regel
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung von Schlagwörtern zur Bezeichnung von ortsgebundenen Bauwerken gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
Core-Regel

    Aussagen

    Zur Erfassung der Systematik von Schlagwörtern zur Bezeichnung von ortgebundenen Bauwerken wird das Feld 065 mit dem Kürzel 31.3ab im Unterfeld "a" verwendet.
    0 Fundstellen
    Ein Schlagwortsatz soll in erster Linie begriffsinhaltlich notiert werden.
    0 Fundstellen
    Nur hier notiert werden Schlagwörter die Bauwerke bezeichnen (z.B. "Schloss Heidelberg").
    0 Fundstellen
    Ausnahmen, bzw. mehrfach notiert werden:<ul><li>Schlagwörter, die Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) bezeichnen; sie werden auch in 13.2(Plastik) notiert,</li><li>Schlagwörter, die Teile der Dekoration eines Bauwerks bezeichnen,</li><li>Schlagwörter, die spezielle Funktionen eines Bauwerkes im Bereich des Verkehrs, des Sportsusw. bezeichnen; sie werden je nach Sachgebiet mehrfach notiert,</li><li>Schlagwörter, die Monumente aus der klassischen Antike bezeichnen; sie werden auch in 16.3(Archäologie, Vor- und Frühgeschichte) notiert.</li></ul>
    0 Fundstellen