STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des bevorzugten Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8661)

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Version vom 28. Oktober 2022, 07:01 Uhr von Hanna Meiners (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, wird aus einem einschlägigen Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft ein Individualname gebildet.Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt und nicht als Zusatz in einem Unterfeld abgelegt; es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des bevorzugten Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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    Aussagen

    Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
    0 Fundstellen
    Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
    0 Fundstellen
    Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort. Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
    0 Fundstellen
    Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, wird aus einem einschlägigen Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft ein Individualname gebildet.Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt und nicht als Zusatz in einem Unterfeld abgelegt; es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen
    0 Fundstellen