STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Abweichenden Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8633)
Version vom 13. September 2022, 09:00 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Haben Teile von Bauwerken einen aussagekräftigen Individualnamen, wird dieser ohne das übergeordnete Bauwerk selbstständig als abweichende Namensform erfasst.)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Abweichenden Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Aussagen
Andere Namen werden als abweichende Namensformen erfasst. Dabei gilt dasselbe wie für den bevorzugten Namen: Bei Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern innerhalb eines Ortes wird der Ort stets im Unterfeld Zusatz erfasst.
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Als abweichende Namensform wird auch der Individualname mit abweichender Ortsbezeichnung (Ortsteil, für Deutschland und Österreich in der Bindestrichform) im Unterfeld Zusatz erfasst, wenn das Bauwerk unter dem Ortsteil bekannt ist. Der Ortsteil wird zusätzlich in Feld Beziehung zu einem Geografikum erfasst.
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Haben Teile von Bauwerken einen aussagekräftigen Individualnamen, wird dieser ohne das übergeordnete Bauwerk selbstständig als abweichende Namensform erfasst.
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