Spitzenorgane | Entitätstyp (Q11227)

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Version vom 24. November 2025, 10:00 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P110: Item:Q1, #quickstatements; #temporary_batch_1763978434916)
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Deutsch
Spitzenorgane | Entitätstyp
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    Aussagen

    Körperschaften, die eine übergeordnete Körperschaft als Ganzes vertreten.
    0 Fundstellen
    STA-KL-SPITZENORGAN
    0 Fundstellen
    Im Vorgänger-Regelwerk RAK-WB gab es spezifische Regelungen zur Behandlung von Spitzenorganen. Sie wurden in der Regel durch entsprechende "Verweisungen" in den Datensätzen für die "Hauptkörperschaft" abgebildet. In den RSWK hingegen gab es keine spezifischen Regelungen für Spitzenorgane, im Bereich der Sacherschließung wurden also die Spitzenorgane auch in der Vor-RDA-Zeit bereits durch eigenständige Datensätze repräsentiert.
    0 Fundstellen
    In RDA kommt diese Kategorie von Körperschaften nicht mehr vor, dementsprechend werden auch die Spitzenorgane nach den allgemeinen Regelungen für Körperschaften (insbesondere jenen für untergeordnete und zugehörige Körperschaften) behandelt, sprich sie werden als eigene Entitäten erfasst.
    0 Fundstellen
    Etwaige bei den "Hauptkörperschaften" noch vorhandene abweichende zusätzliche Sucheinstiege müssen im Bedarfsfall "herausgelöst" werden - siehe Umgang mit Altdaten.
    0 Fundstellen
    Da in der GND noch nicht alle nach RAK-WB-Regeln erfassten Körperschafts-DS auf den aktuellen Regelwerksstand gebracht werden konnten, finden sich einerseits noch zahlreiche Spitzenorgane repräsentierende abweichende Namensformen in den Datensätzen für die jeweils übergeordneten Körperschaften (RAK-WB) andererseits gibt es auch bis dato nur von der Sacherschließung genutzte Datensätze für Spitzenorgane (RSWK), die ggf. nicht nach den aktuell gültigen RDA-Regelungen erfasst wurden.
    0 Fundstellen
    Wenn Entitäten, die früher von der Formalerschließung als abweichende Namen im Datensatz der übergeordneten Einheit aufgetragen wurden, aktuell in der Formalerschließung oder Sacherschließung gebraucht werden, wird ein neuer Datensatz erfasst (falls nicht schon ein Sacherschließungs-Datensatz vorhanden ist). Der abweichende Name bei der übergeordneten Körperschaft bzw. Gebietskörperschaft wird gelöscht.
    0 Fundstellen
    Um Umverknüpfungen in Titeldaten zu ermöglichen, sollen die neuen Datensätze, die künftig für den gelöschten abweichenden Namen verwendet werden, gekennzeichnet werden. Die Markierung erfolgt wie beim Splitten von Pseudonymen über ein Mailbox-Feld im neu erstellten Datensatz. Das Feld enthält neben Datum und eigener Absenderadresse (a-ISIL) keinen Text sondern nur "e-spio" als Empfängeradressierung und wird damit suchbar gemacht.
    0 Fundstellen
    Die tatsächliche Umverknüpfung obliegt den Verbundredaktionen. Da wahrscheinlich nicht überall die Titeldaten rückwirkend umgehängt werden können, wird untenstehender Text im Feld Benutzungshinweis immer ergänzt.
    0 Fundstellen
    Nach Umverknüpfung von Beständen des betreffenden Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgans kann der ISIL der jeweiligen Einrichtung als zusätzlicher, stummgeschalteter Empfänger mit „e-xISIL“ ergänzt werden, damit diese Fälle von der jeweiligen Redaktion ausgeblendet werden können (Kennzeichnung als ‚erledigt‘ nach Bearbeitung).
    0 Fundstellen
    Bei Nutzung eines bereits vorhandenen Datensatzes aus der Sacherschließung (aus der Vor-RDA-Zeit) wird der ggf. vorhandene Benutzungshinweis bzgl. nicht Nutzung durch die Formalerschließung gelöscht und der bevorzugte Name wird, falls nötig, den aktuell gültigen RDA-Regelungen entsprechend angepasst. Alle weiteren Schritte erfolgen wie oben beschrieben für neu erstelle Datensätze. Ggf. wird auch ein abweichender Name bei der übergeordneten Körperschaft bzw. Gebietskörperschaft gelöscht.
    0 Fundstellen
    Datensatz für eine Körperschaft, die zuvor bereits als abweichender Name im Datensatz der übergeordneten Körperschaft aufgeführt war:
    0 Fundstellen
    Datensatz für eine Körperschaft, die neu angelegt wurde und zuvor noch in keiner Form in der GND repräsentiert war (weder als SE-Datensatz, noch in Form eines abweichenden Namens bei der übergeordneten Einheit):
    0 Fundstellen
    Unter Spitzenorganen werden hier Körperschaften verstanden, die eine Körperschaft als Ganzes vertreten bzw. in ihrem Namen sprechen. Dazu gehören Exekutivorgane (z.B. Vorstand, Sekretariat), Organe mit Entscheidungsbefugnissen (z.B. Mitgliederversammlung) und Informationsorgane. Bei Gebietskörperschaften zählen Exekutivorgane (z.B. Regierungen), Informationsorgane und Vertretungskörperschaften (z.B. Parlamente) dazu, bei Religionsgemeinschaften Exekutivorgane (z.B. Bischof, Generalvikariat), Informationsorgane und ständige Vertretungskörperschaften (z.B. Synoden).
    0 Fundstellen
    Zu Amtsinhabern wie Bischöfen als Organe vgl. <a href="STA-KL-AMTSINHABER">Amtsinhaber als Organe von Körperschaften</a>.
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    Zu ständigen Vertretungskörperschaften wie Synoden vgl. <a href="STA-KL-VERTRETUNGSKOERPERSCHAFT">Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften</a>.
    0 Fundstellen
    Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für <a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#Sucheinstiege">Körperschaften</a>.
    0 Fundstellen
    Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für <a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#Sonstige-Merkmale">Körperschaften</a>.
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