STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Abweichenden Namens (Q8633)
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Core-Regel
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Abweichenden Namens
|
Core-Regel
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Aussagen
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Erfassen Sie andere Namen als abweichende Namensformen.
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Fremdsprachige Namen können Sie als abweichende Namen erfassen.
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Eine abweichende Namensform aus Bauwerksgattung, dem Namen der Straße und der Hausnummer kann fakultativ erfasst werden.
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<strong>Bauwerke von Körperschaften ohne Individualnamen</strong>
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<strong>Umschreibung des dargestellten Objekts oder Motivs durch Wortfolgen</strong>
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<strong>Originalsprachlicher Name</strong>
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<strong>Flughäfen</strong>
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Teile von Bauwerken, Großplastiken, Grab- bzw. Denkmälern
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Erfassen Sie abweichende Namen von Teilen von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern, indem Sie eine Benennung als weiteres Element an den Namen des übergeordneten Bauwerks anfügen. Haben Teile von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern einen aussagekräftigen Individualnamen, erfassen Sie diesen ohne das übergeordnete Bauwerk selbstständig als abweichenden Namen.
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