STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Spezifische Regel für Gebietskörperschaften: Erfassen des bevorzugten Namens eines Ortsteils (Q10126)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Spezifische Regel für Gebietskörperschaften: Erfassen des bevorzugten Namens eines Ortsteils
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    Aussagen

    Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz
    0 Fundstellen
    Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form.
    0 Fundstellen
    In der Schweiz wird zwischen einer lokalen Untergliederung und Ortschaften, die Teil einer kommunalrechtlichen Gemeinde sind, unterschieden. Bei lokalen Untergliederungen wie Stadtteile, Quartiere oder eingemeindete Vororte ist die Bindestrich-Namensform ebenfalls der bevorzugte Name.
    0 Fundstellen
    Räumlich abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete, d. h. Ortschaften, die Teil einer kommunalrechtlichen (politischen) Gemeinde sind und im <a href="https://map.geo.admin.ch/">Amtlichen Ortschaftenverzeichnis der Schweiz</a>&nbsp;entsprechend gekennzeichnet sind, erfassen Sie dagegen selbstständig.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Wenn Nachschlagewerke Ortsteile selbstständig nachweisen, aber als Ortsteil kennzeichnen, entspricht der bevorzugte Name der selbstständigen Namensform.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie bei gezählten Ortsteilen den bevorzugten Namen in unselbstständiger Form, beginnend mit dem Namen des Hauptortes. Bei Ortsteilen, die sowohl namentlich benannt als auch gezählt sind, bilden Sie den bevorzugten Namen mit der namentlichen Benennung.
    0 Fundstellen