STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Spezifische Regel für Gebietskörperschaften: Erfassen des bevorzugten Namens eines Ortsteils (Q10126)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Spezifische Regel für Gebietskörperschaften: Erfassen des bevorzugten Namens eines Ortsteils
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Aussagen
Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz
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Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form.
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Ortsteile der Schweiz
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In der Schweiz wird zwischen einer lokalen Untergliederung und Ortschaften, die Teil einer kommunalrechtlichen Gemeinde sind, unterschieden. Bei lokalen Untergliederungen wie Stadtteile, Quartiere oder eingemeindete Vororte ist die Bindestrich-Namensform ebenfalls der bevorzugte Name.
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Räumlich abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete, d. h. Ortschaften, die Teil einer kommunalrechtlichen (politischen) Gemeinde sind und im <a href="https://map.geo.admin.ch/">Amtlichen Ortschaftenverzeichnis der Schweiz</a> entsprechend gekennzeichnet sind, erfassen Sie dagegen selbstständig.
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Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums
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Wenn Nachschlagewerke Ortsteile selbstständig nachweisen, aber als Ortsteil kennzeichnen, entspricht der bevorzugte Name der selbstständigen Namensform.
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Bindestrich-Namensformen (Hauptort-Ortsteil)
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Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht.
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Bestehen Hauptort oder Ortsteil aus mehr als einem Wort, die mit Spatien getrennt geschrieben werden, setzen Sie nach dem Bindestrich vom Hauptort ein Spatium.
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Gezählte Ortsteile
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Erfassen Sie bei gezählten Ortsteilen den bevorzugten Namen in unselbstständiger Form, beginnend mit dem Namen des Hauptortes. Bei Ortsteilen, die sowohl namentlich benannt als auch gezählt sind, bilden Sie den bevorzugten Namen mit der namentlichen Benennung.
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