STA-Regel: Identifizierender Zusatz eines Geografikums 2 | Entitätstyp Geografikum (Q14033)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Identifizierender Zusatz eines Geografikums 2 | Entitätstyp Geografikum
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Aussagen
Geografische Einheit ist bekannter
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Ist eine der homonymen geografischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei <em>dieser</em> der identifizierende Zusatz. Wird dabei ein identifizierender Zusatz bei einer Gebietskörperschaft benötigt, so wählen Sie den Zusatz gemäß <a class="ref" href="P498">Kategorie einer Gebietskörperschaft</a>.
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<strong>Staat und naturräumliche Einheit</strong>
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<strong>Stadt und gleichnamiger Bundesstaat</strong>
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<strong>Stadt und gleichnamiger Staat</strong>
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Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu Staat/Gliedstaat
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Ist ein Ort (im Sinne von Gemeinde) namensgleich mit einem Staat oder Gliedstaat, erhält in der Regel (Ausnahme: Stadt ist sehr viel bekannter, siehe oben) der Ort den identifizierenden Zusatz "Stadt" (siehe <a class="ref" href="P498">Kategorie einer Gebietskörperschaft</a>).
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Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum
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Ist eine Stadt/Gemeinde namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum und bietet die geografische Lage keine ausreichende Unterscheidung, so bleibt der Ortsname ohne identifizierenden Zusatz. Fügen Sie dem Namen der naturräumlichen bzw. ethnografischen Einheit eine zutreffende Gattungsbezeichnung als identifizierenden Zusatz hinzu.
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Gebietskörperschaft namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit mit gleicher geografischer Abdeckung
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Ist eine Gebietskörperschaft namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit gleicher oder annähernd gleicher geografischer Lage, so normieren Sie auf eine bevorzugte Bezeichnung, die den Regeln für Gebietskörperschaften folgt. Sind homonyme Gebietskörperschaften und Landschaften in ihrer geografischen Ausdehnung nicht deckungsgleich, so fügen Sie der Landschaftsbezeichnung den identifizierenden Zusatz hinzu, z. B. "Landschaft" oder ein anderer geeigneter Zusatz.
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Geografikum namensgleich zu einer Körperschaft, einem sonstigen Individualbegriff oder einem Allgemeinbegriff
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Bei Gleichnamigkeit zu einer Körperschaft erhält die Körperschaft den identifizierenden Zusatz. Ist das Geografikum namensgleich zu einem sonstigen Individualbegriff oder zu einem Allgemeinbegriff, erhält das Geografikum den identifizierenden Zusatz (Wahl des Zusatzes siehe <a href="P498">Kategorie einer Gebietskörperschaft</a>).
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