STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 1 (Q12217)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 1
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Aussagen
Unter Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger fallen Staatsoberhäupter bzw. Regierungschefs (nur die obersten Staatsoberhäupter, nicht Minister; Minister werden mit dem Namen ihrer Behörde erfasst), herrschende Exekutivorgane, Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften, Präsidenten von abhängigen oder besetzten Territorien sowie religiöse Würdenträger wie Päpste, Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw.
0 Fundstellen