STA-Regel: Verkehrsmittel - Strecke | Regeltext (Q11207)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Verkehrsmittel - Strecke | Regeltext
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    Aussagen

    Bei einzelnen Verkehrsmitteln, die auf einer festgelegten Strecke verkehren (Eisenbahnzüge, Fähren und dergleichen), können Sie die Streckenendpunkte der befahrenen Wegstrecke erfassen. Legen Sie bei wechselnden Streckenendpunkten in der Regel die längste Wegstrecke zugrunde. Streckenvarianten werden dabei im Allgemeinen nicht berücksichtigt.
    0 Fundstellen