STA-Regel: Verkehrsmittel - Strecke | Regeltext (Q11207)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Verkehrsmittel - Strecke | Regeltext
|
Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Bei einzelnen Verkehrsmitteln, die auf einer festgelegten Strecke verkehren (Eisenbahnzüge, Fähren und dergleichen), können Sie die Streckenendpunkte der befahrenen Wegstrecke erfassen. Legen Sie bei wechselnden Streckenendpunkten in der Regel die längste Wegstrecke zugrunde. Streckenvarianten werden dabei im Allgemeinen nicht berücksichtigt.
0 Fundstellen
Hat die Strecke selbst einen Individualnamen können Sie diesen zusätzlich oder alternativ erfassen.
0 Fundstellen