STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext Inhaltserschließung: Körperschaft - Beziehung zu Geografikum: Ort des Sitzes - | STA-Dokumentation (Q13106)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 13. August 2025, 08:29 Uhr von Professional.Wiki (Diskussion | Beiträge) (‎Bezeichnung, Beschreibung und/oder Alias in de und andere Teile geändert: Update durch Sta-Editor)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext Inhaltserschließung: Körperschaft - Beziehung zu Geografikum: Ort des Sitzes - | STA-Dokumentation
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    In der Inhaltserschließung ist der Ort des Sitzes obligatorisch. Erfassen Sie den Ort des Sitzes, sofern ermittelbar.
    0 Fundstellen