STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Naturräumliche Einheiten (Q13846)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 8. August 2025, 14:24 Uhr von Professional.Wiki (Diskussion | Beiträge) (‎Bezeichnung, Beschreibung und/oder Alias in de und andere Teile geändert: Update durch Sta-Editor)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Naturräumliche Einheiten
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Natürliche geografische Einheiten umfassen Kontinente, Gebirge, Berge, Meere und Ähnliches.
    0 Fundstellen
    Ein Geografikum, das zu mehr als drei Staaten gehört, erhält anstelle der Staatencodes den Ländercode für die nächst höhere geografische Einheit (Erdteil, Ozean).
    0 Fundstellen
    Geografika, die mehreren Erdteilen beziehungsweise Ozeanen zuzuordnen sind, erhalten die Ländercodes der betroffenen Erdteile beziehungsweise Ozeane.
    0 Fundstellen
    Ozeane, Teile von Ozeanen, Nebenmeere (Randmeere und interkontinentale Mittelmeere), Meeresstraßen usw. erhalten den Ländercode des betreffenden Ozeanes.
    0 Fundstellen
    Geografika mit Namen von geografischen Teileinheiten mit Himmelsrichtung erhalten die Ländercodes der betroffenen Teileinheit.
    0 Fundstellen
    Geografika, für die mehr als drei Erdteil-Ländercodes (einschließlich der Ozean-Ländercodes) vergeben werden müssten, erhalten den Ländercode „XQ“ (Gesamte Welt, Übrige Welt). Diesen Ländercode erhalten auch Geografika, die weder einem noch mehreren Erdteilen eindeutig zuordenbar sind.
    0 Fundstellen
    Bei der Vergabe von Ländercodes für Geografika mit dem Zusatz Region ist die gesamte (landes)politische Zugehörigkeit zu beachten.
    0 Fundstellen