Nachgestelltes Präfix (P27)

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Version vom 27. Juli 2021, 06:19 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P10: Ansonsten, wenn bekannt ist, dass die Person in ein anderes Land umgesiedelt ist, wenden Sie die Bestimmungen für die Sprache des neuen Landes an. Wenn das auch nicht zur Klärung beiträgt, wenden Sie die Bestimmungen für die Sprache des Namens an., #quickstatements; #temporary_batch_1627366752968)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Nachgestelltes Präfix
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Datentyp

Zeichenkette

Aussagen

Nachnamen mit separat geschriebenen Artikeln und Präpositionen
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Entscheidend für die Festlegung der Erfassung von Namen mit separat geschriebenen Präfixen sind die Konventionen, die in der Sprache der Person oder des Landes gelten, in dem die Person wohnt oder tätig ist. Dafür gibt es im Anhang F.11 Regeln für eine Reihe von Sprachen und Sprachengruppen. Die Regeln für die Sprache des Namens sind nachrangig anzuwenden.
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Grundsätzlich gilt: Wenn ein Nachname einen Artikel oder eine Präposition oder eine Kombination von beidem enthält, erfassen Sie als erstes Element den Namenteil, der normalerweise in alphabetisch geordneten Verzeichnissen in der Sprache der Person oder dem Land, in dem sie wohnt oder tätig ist, als erstes Element verwendet wird.
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Zu der Grundregel gibt es folgende Ausnahmen:
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Wenn ein solcher Name in einer unüblichen Weise in Nachschlagequellen in der Sprache der Person oder dem Land, in dem sie wohnt oder tätig ist, verwendet wird, erfassen Sie entsprechend als erstes Element den Namensteil, der als erstes Element in diesen Quellen verwendet wird.
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Wenn eine Person mehrere Sprachen verwendet hat, erfassen Sie den Namen unter Anwendung der Bestimmungen für die Sprache der meisten Werke dieser Person. In Zweifelsfällen wenden Sie die Bestimmungen für die deutsche Sprache an, wenn das eine der Sprachen ist.
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Ansonsten, wenn bekannt ist, dass die Person in ein anderes Land umgesiedelt ist, wenden Sie die Bestimmungen für die Sprache des neuen Landes an. Wenn das auch nicht zur Klärung beiträgt, wenden Sie die Bestimmungen für die Sprache des Namens an.
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