STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Inhaltserschließung - Ländercode Körperschaften (Q9842)

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Version vom 23. Juni 2025, 10:35 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage entfernt: Property:P7: Erfassen Sie, wenn möglich, den Ländercode des Gebiets, in dem die Körperschaft auftritt beziehungsweise mit dem sie inhaltlich verbunden ist. Hierbei kann es sich unter Umständen (zum Beispiel bei internationalen Körperschaften) auch um mehrere Ländercodes von Staaten oder von Kontinenten (zum Beispiel „XA“ für Europa oder „XB“ für Asien) handeln.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Inhaltserschließung - Ländercode Körperschaften
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