STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Vertretungskörperschaft (Q12678)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Vertretungskörperschaft
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Aussagen
Erfassen Sie den Namen der Vertretungskörperschaft als Abteilung der religiösen Körperschaft, zu der sie gehört. Die Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob das Organ<em> </em>auf internationaler, nationaler, regionaler, Provinz-, Staats- oder lokaler Ebene amtiert. Wenn die Vertretungskörperschaft einer untergeordneten religiösen Körperschaft zugeordnet ist, erfassen Sie diese als Abteilung der untergeordneten Körperschaft. Wenn der Name in mehreren Sprachen erscheint, erfassen Sie den Namen in der Amtssprache des Bezirks. Bei mehreren Amtssprachen siehe <a class="external-link" href="P423#Formen-in-verschiedenen-Sprachen" rel="nofollow">Basisregel Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Formen in verschiedenen Sprachen</a>.
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