STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Werkverzeichnis:29 | RDA-Vorgabewert (Q10764)

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STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Werkverzeichnis:29 | RDA-Vorgabewert
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    Aussagen

    <em>Verwendungshinweis:</em>Verwendet für bildende und darstellende Künstler (Interpreten, Regisseure, Schauspieler), sowie für Komponisten und Architekten bzw. Architekturbüros.Sowohl für einzelne Personen wie für Personengruppen.Bei anderen Werkverzeichnissen verwende <a href="Q2022" class="ref">Bibliografie</a>.
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