STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Führer:8 | RDA-Vorgabewert (Q10682)

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Version vom 12. Februar 2025, 13:48 Uhr von Bauert (Diskussion | Beiträge) (‎Einen Aussagewert festgelegt: Property:P7: <em>Verwendungshinweis:</em>Verwendet für Reiseführer, Führer zu Örtlichkeiten (z. B. Parks), Institutionen (z. B. Museen), zu literarisch-künstlerischen Gattungen und zu Exkursionen sowie für Adressbücher und Verzeichnisse mit Beschreibungen und Bewertungen.Für Führer mit deutlichem Schwerpunkt auf der Kunst und für Architekturführer verwende <a href="Q2737" class="ref">Kunstführer</a>. Für Sprachhilfen für Reisende verwende <a href="Q2784" class="ref"…)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Führer:8 | RDA-Vorgabewert
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    Aussagen

    <em>Verwendungshinweis:</em>Verwendet für Reiseführer, Führer zu Örtlichkeiten (z. B. Parks), Institutionen (z. B. Museen), zu literarisch-künstlerischen Gattungen und zu Exkursionen sowie für Adressbücher und Verzeichnisse mit Beschreibungen und Bewertungen.Für Führer mit deutlichem Schwerpunkt auf der Kunst und für Architekturführer verwende <a href="Q2737" class="ref">Kunstführer</a>. Für Sprachhilfen für Reisende verwende <a href="Q2784" class="ref">Sprachführer</a>.
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