STA-Regel: Hauptwerk mit Erweiterung - Zusammenstellung - Werk (Q10093)
Version vom 12. Februar 2025, 13:47 Uhr von Bauert (Diskussion | Beiträge) (Einen Aussagewert festgelegt: Property:P7: Liegt ein Hauptwerk mit Erweiterung vor, verwenden Sie bei der Katalogisierung der Manifestation den normierten Sucheinstieg für das Hauptwerk (gemäß <a href="#Werke-die-von-einem-Akteur-geschaffen-wurden" class="ref">Werke, die von einem Akteur geschaffen wurden</a> oder <a class="ref" href="#Normierter-Sucheinstieg-fur-gemeinschaftliche-Werke">Gemeinschaftliche Werke</a>). Wenn gewünscht, kann zu den Erweiterungen eine Beziehung gemäß <a href="P555">M…)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Hauptwerk mit Erweiterung - Zusammenstellung - Werk
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Sind in einer Zusammenstellung von Werken ohne übergeordneten Titel nicht mindestens zwei im Wesentlichen gleichrangige Werke enthalten, handelt es sich stattdessen um ein Hauptwerk mit einer oder mehreren Erweiterung(en). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Manifestation als Ausgabe des Hauptwerks präsentiert, d. h. wenn auf der bevorzugten Informationsquelle entweder nur das Hauptwerk genannt wird oder die Erweiterung(en) zwar genannt ist/sind, jedoch als nachrangig präsentiert wird/werden. Dabei ist unerheblich, ob das Hauptwerk und die Erweiterung(en) von einem Akteur oder von verschiedenen Akteuren geschaffen wurden. Zwischen Hauptwerk und Erweiterung(en) besteht in der Regel ein inhaltlicher Zusammenhang. Hiervon zu unterscheiden ist ergänzender Inhalt. Im Gegensatz zu den Erweiterungen kann dieser nicht sinnvoll für sich alleine stehen (z. B. Einleitung zum Hauptwerk).
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Liegt ein Hauptwerk mit Erweiterung vor, verwenden Sie bei der Katalogisierung der Manifestation den normierten Sucheinstieg für das Hauptwerk (gemäß <a href="#Werke-die-von-einem-Akteur-geschaffen-wurden" class="ref">Werke, die von einem Akteur geschaffen wurden</a> oder <a class="ref" href="#Normierter-Sucheinstieg-fur-gemeinschaftliche-Werke">Gemeinschaftliche Werke</a>). Wenn gewünscht, kann zu den Erweiterungen eine Beziehung gemäß <a href="P555">Mit Werk in Beziehung stehendes Werk</a> hergestellt werden. Als Beziehungskennzeichnung wird „erweitert durch" empfohlen (<a href="https://sta.dnb.de/doc/RDA-E-W145#Begleitende-Beziehungen-auf-Werkebene">Mit Werk in Beziehung stehendes Werk: Begleitende Beziehungen auf Werkebene</a>).
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