STA-Regel: Ausgabevermerk | RDA-Eigenschaft - Bild-Ressourcen (Q10130)
Version vom 16. Januar 2025, 07:12 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Werden bei Manifestationen in veröffentlichten Form Angaben zum Ausgabevermerk ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden. Setzen Sie die Angaben beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Ausgabevermerk aus einer anderen Quelle als der Bild-Ressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.)
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ausgabevermerk | RDA-Eigenschaft - Bild-Ressourcen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Bei Manifestationen in unveröffentlichter Form wird kein Ausgabevermerk erfasst. Stattdessen soll <a href="RDA-E-M155?q=entstehungsort">Entstehungsort</a> und <a href="https://wiki.dnb.de/display/STAPLR/STA-Regel%3A+Entstehungsdatum+%7C+RDA-Eigenschaft+-+Bildressourcen">Entstehungsdatum</a> zwingend erfasst werden.
0 Fundstellen
Werden bei Manifestationen in veröffentlichten Form Angaben zum Ausgabevermerk ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden. Setzen Sie die Angaben beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Ausgabevermerk aus einer anderen Quelle als der Bild-Ressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.
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Werden Angaben zum Ausgabevermerk ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden. Setzen Sie die Angaben beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Ausgabevermerk aus einer anderen Quelle als der Bild-Ressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.
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