STA-Regel: Ausgabevermerk | RDA-Eigenschaft - Bild-Ressourcen (Q10130)

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Version vom 16. Januar 2025, 07:10 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Bei Manifestationen in unveröffentlichter Form wird kein Ausgabevermerk erfasst. Stattdessen soll <a href="RDA-E-M155?q=entstehungsort">Entstehungsort</a> und <a href="https://wiki.dnb.de/display/STAPLR/STA-Regel%3A+Entstehungsdatum+%7C+RDA-Eigenschaft+-+Bildressourcen">Entstehungsdatum</a> zwingend erfasst werden.)
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Deutsch
STA-Regel: Ausgabevermerk | RDA-Eigenschaft - Bild-Ressourcen
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    Aussagen

    Bei Manifestationen in unveröffentlichter Form wird kein Ausgabevermerk erfasst. Stattdessen soll <a href="RDA-E-M155?q=entstehungsort">Entstehungsort</a> und <a href="https://wiki.dnb.de/display/STAPLR/STA-Regel%3A+Entstehungsdatum+%7C+RDA-Eigenschaft+-+Bildressourcen">Entstehungsdatum</a> zwingend erfasst werden.
    0 Fundstellen
    Bei Manifestationen in unveröffentlichter Form werden Angaben, die die Version des Werks anzeigen, die in der Manifestation enthalten sind, als Ausgabevermerke behandelt.
    0 Fundstellen
    Werden Angaben zum Ausgabevermerk ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden.&nbsp;Setzen Sie die Angaben beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Ausgabevermerk aus einer anderen Quelle als der Bild-Ressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.
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