STA-Regel: Erscheinungsweise | RDA-Eigenschaft - Musik-Ressourcen (Q11677)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 4. Dezember 2024, 09:32 Uhr von Professional.Wiki (Diskussion | Beiträge) (‎Datenobjekt geändert: Update durch Sta-Editor)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Erscheinungsweise | RDA-Eigenschaft - Musik-Ressourcen
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Gedruckte oder handgeschriebene Manifestationen, die aus Noten bestehen, werden entweder als „Einzelne Einheit" oder als „Mehrteilige Monografie" erfasst.
    0 Fundstellen
    Die folgenden Beispiele berücksichtigen keine Fälle, in denen die Ressourcen Teil einer größeren mehrteiligen Monografie (z. B. Gesamtausgabe) oder Teil einer Reihe sind.
    0 Fundstellen
    Der Terminus „Einzelne Einheit" wird vergeben, wenn die Manifestation in einer physischen Einheit vorliegt.
    0 Fundstellen
    <p>Beispiele hierfür sind:</p><ul><li>einbändige Partituren oder Klavierauszüge</li><li>Partituren mit einer oder mehreren fest eingebundenen Stimmen</li></ul>
    0 Fundstellen
    Der Terminus „Mehrteilige Monografie" wird vergeben, wenn die Manifestation in mehreren gleichwertigen Teilen vorliegt.
    0 Fundstellen
    <p>Beispiele hierfür sind:</p><ul><li>in mehreren Bänden erscheinende Partituren oder Klavierauszüge</li><li>Partituren, Klavierauszüge oder Direktionsstimmen, denen eine oder mehrere Stimme(n) beiliegen</li><li>Stimmensätze (mit oder ohne Partitur oder Direktionsstimmen)</li><li>als Set erscheinende identische Partituren (Spielpartituren)</li></ul>
    0 Fundstellen
    Diese mehrteiligen Monografien werden mit Ausnahme der in mehreren Bänden erscheinenden Partituren oder Klavierauszüge umfassend beschrieben.
    0 Fundstellen