STA-Regel: Allgemeines: Groß- und Kleinschreibung - Tschechisch (Böhmisch) (Q11500)
Version vom 25. Juni 2024, 13:23 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Schreiben Sie die Bezeichnungen von Zweigen von Schulen, Konservatorien, Universitäten, Ministerien und Abteilungen von Gebietskörperschaften klein., #quickstatements; #temporary_batch_1719321793530)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Allgemeines: Groß- und Kleinschreibung - Tschechisch (Böhmisch)
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Eigennamen und ihre Ableitungen
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Für geografische Bezeichnungen, die aus einem spezifischen Wort und einem Gattungsbegriff bestehen, schreiben Sie nur das spezifische Wort groß.
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Für Straßennamen schreiben Sie das erste Wort und jedes Wort, das von einem Eigennamen abgeleitet ist, groß.
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Namen von Körperschaften
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Schreiben Sie im Allgemeinen nur das erste Wort in Körperschaftsnamen groß.
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Schreiben Sie die Bezeichnungen von Zweigen von Schulen, Konservatorien, Universitäten, Ministerien und Abteilungen von Gebietskörperschaften klein.
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