STA-Regel: Wohnort | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Wohnorts (Q10626)
Version vom 19. Oktober 2023, 06:47 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Erfassen Sie einen Wohnort usw. als ein separates Element. Der Wohnort usw. wird nicht als Teil eines Sucheinstiegs erfasst.)
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Wohnort | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Wohnorts
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen Sie den Ort oder die Orte (die Ortschaft, die Stadt, die Provinz, den Staat und/oder das Land), in dem/denen die Person wohnt oder gewohnt hat, oder einen anderen bedeutenden Ort, der mit der Person in Verbindung steht. Erfassen Sie den geografischen Namen wie in Kapitel 16 vorgeschrieben. Kürzen Sie die Namen von Ländern, Staaten, Provinzen, Territorien usw. ab, wie in Anhang B (B.11) vorgeschrieben, sofern zutreffend.
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Erfassen Sie einen Wohnort usw. als ein separates Element. Der Wohnort usw. wird nicht als Teil eines Sucheinstiegs erfasst.
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