STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q9396)

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Version vom 28. September 2023, 09:51 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage entfernt: Property:P7: Wenn auf der Ressource nur ein unlesbarer Name vorliegt oder einzelne unlesbare Initialen usw. vorliegen, wird weder ein Eintrag als "Geistiger Schöpfer" noch eine "Verantwortlichkeitsangabe" angegeben. Stattdessen kann eine erläuternde Anmerkung gemacht werden.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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    Aussagen

    In Buchform gefasste Folge von Holztafeldrucken des späten Mittelalters; für jede Seite, ob Bild oder Text, wurde ein Holzstock (Block) geschnitten.
    0 Fundstellen
    RDA-VW-Blockbuch
    0 Fundstellen
    Ist für eine Ressource kein "Geistiger Schöpfer" bekannt (oder ermittelbar/recherchierbar), bleibt der Eintrag zum geistigen Schöpfer leer und es wird weder eine "Verantwortlichkeitsangabe" erstellt, noch eine erläuternde Anmerkung gemacht.
    0 Fundstellen