STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Kartografische Ressourcen (Q3515)

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Version vom 2. Mai 2023, 07:52 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: 1 Atlas (184 Blätter) : farbig ; 32 cm, Schachtel 33 x 22 x 3 cm + 1 Erläuterungsheft (24 Seiten)<br><i>Anmerkung zur Manifestation:</i><br>In Holzkiste)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Kartografische Ressourcen
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    Aussagen

    0 Fundstellen
    Der Umfang ist für kartografische Ressourcen nur dann verpflichtend anzugeben, wenn die Ressource vollständig ist oder der Gesamtumfang bekannt ist.
    0 Fundstellen
    Wenden Sie für eine gedruckte, handgeschriebene oder dreidimensionale Ressource, die aus kartografischem Inhalt besteht, die hier folgenden Bestimmungen an und beachten Sie auch die Basisregeln sowie die Weiteren Basisregeln für alle Ressourcentypen.
    0 Fundstellen
    Verwenden Sie für das Erfassen der Art der Einheit von kartografischen Ressourcen einen geeigneten Terminus aus dem normierten Vokabular.
    0 Fundstellen
    Für Ressourcen, die aus kartografischem Inhalt in anderen Medien bestehen (z. B. Mikroformen), wenden Sie die Basisregeln des entsprechenden Mediums an.
    0 Fundstellen
    Erfassen des Umfangs einer kartografischen Ressource
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie einen Umfang, indem Sie die Anzahl der Einheiten und einen geeigneten Terminus aus dem normierten Vokabular angeben. Erfassen Sie den Terminus im Singular oder Plural, sofern zutreffend.
    0 Fundstellen
    Wenn die Ressource aus mehreren Arten von Einheiten besteht, erfassen Sie die Anzahl von jeder zutreffenden Art.
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    <strong>Beispiel</strong>
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    Wenn keiner der Termini aus dem normierten Vokabular geeignet ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Fachausdruck, um die Art der Einheit anzugeben.
    0 Fundstellen
    Wenn die genaue Anzahl der Einheiten nicht einfach zu ermitteln ist, erfassen Sie eine ungefähre Anzahl und stellen Sie ihr " circa"  voran.
    0 Fundstellen
    Mehrere kartografische Einheiten auf einem Blatt oder mehreren Blättern
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    Wenn die Ressource aus mehreren kartografischen Einheiten auf einem Blatt oder mehreren Blättern besteht und die Anzahl der kartografischen Einheiten sich von der Anzahl der Blätter unterscheidet, erfassen Sie die Anzahl der kartografischen Einheiten und geben Sie die Anzahl der Blätter an.
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    2 Vogelschaukarten auf 1 Blatt
    <i>Zermatt im Winter (mit Skipisten) und im Sommer (mit Wanderwegen)</i>
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    Kartografische Einheit, die in mehreren Teilen dargestellt wird
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    Wenn die kartografische Einheit in mehreren Teilen dargestellt wird, die dazu konzipiert sind, zusammenzupassen, um zusammen eine oder mehrere kartografische Einheiten zu bilden und alle Teile auf einem einzelnen Blatt sind, erfassen Sie die Anzahl der vollständigen kartografischen Einheiten gefolgt von "in" und der Anzahl der Teile. Auch eine Karte, die sich randlos über die Vorder- und Rückseite erstreckt, wird als "1 Karte in 2 Teilen" erfasst.
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    Wenn die Teile nicht alle auf einem Blatt sind, erfassen Sie die Anzahl der vollständigen kartografischen Einheiten gefolgt von "auf" und der Anzahl der Blätter.
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    Geben Sie zusätzlich zum Umfang die Anzahl der Bände und/oder Seiten usw. in einem Atlas an (siehe Basisregeln Textressourcen). Erfassen Sie diese Information in runden Klammern nach dem Terminus "Atlas".
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    1 Atlas (xvii, 37 Seiten, 74 Blätter Tafeln)
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    1 Atlas (2 Bände (xvi, 329; xx, 412 Seiten))
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    Bei kartografischen Ressourcen in einem Behältnis werden die Begriffe "Mappe“, "Kassette“ usw. nicht als Umfang einer Manifestation angegeben. Das Behältnis kann in einer Anmerkung beschrieben werden. Als Umfang einer Manifestation wird nur der Umfang des kartografischen Teils angegeben, weitere (meist textliche) Teile werden als Begleitmaterial erwähnt.
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    1 Atlas (184 Blätter) : farbig ; 32 cm, Schachtel 33 x 22 x 3 cm + 1 Erläuterungsheft (24 Seiten)<br><i>Anmerkung zur Manifestation:</i><br>In Holzkiste
    0 Fundstellen
    Prinzipiell muss entschieden werden, ob es sich beim Vorliegen unterschiedlicher Datenträgertypen um eine Hauptkomponente mit Begleitmaterial (siehe <a class="ref" href="Q8502">Ressourcentyp: Begleitmaterial</a>) oder um eine Medienkombination (siehe <a class="ref" href="Q8523">Ressourcentyp: Medienkombinationen</a>) handelt.
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    Begleitmaterial erläutert, ergänzt oder veranschaulicht die kartografische Hauptkomponente und ergibt nur zusammen mit dieser einen Sinn. Begleitmaterial zu einer kartografischen Ressource muss nicht unbedingt lose sein. Orts- und Straßenregister, die im Umschlagdeckel eingeklebt oder eingeheftet sind, werden genauso wie lose eingelegte Materialien als Begleitmaterial erfasst.
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    <strong>Beispiel</strong>
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    1 Karte : farbig ; 42 x 80 cm, gefaltet im Umschlag 21 x 10 cm + 1 Registerheft (95 Seiten)<br><i>Das Registerheft ist zusammen mit dem Kartenblatt im Umschlag eingeklebt.</i>
    0 Fundstellen
    Hat das Begleitmaterial ein anderes Erscheinungsdatum als die kartografische Hauptkomponente, so ändert sich das Erscheinungsdatum in der Aufnahme der Hauptkomponente nicht. Das abweichende Erscheinungsdatum des Begleitmaterials kann in einer Anmerkung angegeben werden.
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    <strong>Beispiel</strong>
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    Wabern. - Bundesamt für Landestopografie, 2017. - 1 Karte : farbig ; 48 x 70 cm + 1 Erläuterungsheft (184 Seiten)<br><i>Anmerkung zur Manifestation:</i><br>Erscheinungsjahr des Erläuterungshefts: 2019
    0 Fundstellen
    Wenden Sie für eine gedruckte, handgeschriebene oder dreidimensionale Ressource, die aus kartografischem Inhalt besteht, die hier folgenden Bestimmungen an und beachten Sie auch die <a class="ref" href="P603"> Basisregeln </a>sowie die <a class="ref" href="P603"> Weiteren Basisregeln für alle Ressourcentypen </a>.<br>Verwenden Sie für das Erfassen der Art der Einheit von kartografischen Ressourcen einen geeigneten Terminus aus dem <a class="ref" href="P603">normierten Vokabular</a> .<br> Für Ressourcen, die aus kartografischem Inhalt in anderen Medien bestehen (z. B. Mikroformen), wenden Sie die Basisregeln des entsprechenden Mediums an.
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