STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Alte Drucke (Q9873)
Version vom 26. April 2023, 11:29 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Blätter oder Seiten mit Tafeln)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Alte Drucke
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Wenden Sie für die Erfassung des Umfangs bei Alten Drucken die Basisregeln und besonders die <a class="ref" href="P603#Textressourcen">Basisregeln Textressourcen</a> an, sofern im Folgenden nicht anders beschrieben.
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Die spezifischen Regelungen für Alte Drucke basieren auf den Regelungen aus <em>DCRMR, Extant of Manifestation</em> (<a href="https://bsc.rbms.info/DCRMR/phys-desc/Extent-of-manifestation/" rel="nofollow">https://bsc.rbms.info/DCRMR/phys-desc/Extent-of-manifestation/</a>), und wurden für den DACH-Bereich adaptiert.
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Manifestationen in einer bibliografischen Einheit
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Erfassen Sie jedes Blatt in einem Band (oder einer anderen bibliografischen Einheit), das Text oder Tafeln enthält, oder das unbedruckt ist. Hierzu können auch Blätter oder Seiten mit Werbung und Errata-Blätter oder -Seiten gehören. Erfassen Sie Auflistungen von Druckfehlern nicht, wenn sie auf kleineren Streifen gedruckt sind.
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Erfassen Sie keine Blätter, die zum Einband gehören (wie z. B. Vorsatzblätter).
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Erfassen Sie die vollständige Anzahl der Seiten, Blätter oder Spalten in Übereinstimmung mit der Terminologie, die durch den Band (oder eine andere bibliografische Einheit) selbst vorgegeben wird. Bei einem Band mit auf beiden Seiten gezählten oder mit ungezählten und auf beiden Seiten bedruckten Blättern erfassen Sie den Umfang in Seiten. Wenn die Blätter auf einer Seite gezählt, aber auf beiden Seiten bedruckt sind, erfassen Sie die Zählung als Blätter. Bei einem Band mit gezählten und nur einseitig bedruckten Blättern oder mit nicht gezählten und nur einseitig bedruckten Blättern ist der Umfang in Blättern anzugeben und diese Tatsache in einer Anmerkung festzuhalten, falls dies als wichtig erachtet wird. Erfassen Sie für einen Band mit mehr als einer gezählten Spalte auf der Seite den Umfang in Spalten. Wenn eine Manifestation Folgen in mehr als einer Art von Zählung enthält, erfassen Sie jede Folge in ihrem entsprechenden Begriff als Seiten, Blätter oder Spalten.
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<p>48 Blätter</p> <p><em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em></p> <p>Gezählte Blätter mit Text auf beiden Seiten</p>
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Erfassen Sie die Zahl auf der letzten gezählten Seite, dem letzten gezählten Blatt oder der letzten gezählten Spalte jeder gezählten Folge als grundlegende Angabe zum Umfang, mit allen erforderlichen Ergänzungen gemäß den einschlägigen Regeln (z. B. im Abschnitt <a class="ref" href="#ungezahlte-Seiten-oder-Blatter">Ungezählte Seiten oder Blätter</a>). Erfassen Sie arabische und römische Zahlen, wie sie in der Manifestation erscheinen. Erfassen Sie römische Zahlen in Groß- oder Kleinbuchstaben, wie sie erscheinen. Wenn die Seiten, Blätter oder Spalten mit Buchstaben <u>gezählt</u> sind, erfassen Sie den ersten und letzten Buchstaben in Verbindung mit dem Wort, das die Seiten, Blätter oder Spalten bezeichnet. Verwenden Sie arabische Zahlen, um Seiten usw. zu bezeichnen, die in Worten oder anderen Zeichen als arabischen oder römischen Zahlen gezählt sind, und machen Sie immer eine erläuternde Anmerkung.
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<p>VIII, 256 Seiten, Blatt A-D</p>
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<p>87, [1] Seiten</p> <p><em> oder </em></p> <p>87 Seiten, [1] Seite</p>
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<p>56, 8 Seiten</p> <p> <em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em> <br></p> <p>Die letzten 8 Seiten sind mit hebräischen Zahlzeichen gezählt.</p>
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Ungezählte Seiten oder Blätter
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Erfassen Sie ungezählte Folgen von Seiten oder Blättern gemäß den Begriffen, die verwendet werden, um den Rest der Manifestation oder den Teil der Manifestation, mit dem sie verbunden sind, zu beschreiben. Im Zweifelsfall gelten sie als Blätter, wenn sie alle nur auf einer Seite bedruckt sind; andernfalls zählen sie als Seiten. Wenn die Lagen erkennbar sind, schließen Sie leere Blätter zu Beginn der ersten Lage oder am Ende der letzten Lage in die Zählung ein, wenn sie in der Vorlage vorhanden sind oder bekanntermaßen in anderen Exemplaren der Manifestation vorhanden sind. Geben Sie das Vorhandensein solcher leeren Blätter in einer Anmerkung an, falls dies als wichtig erachtet wird. Zählen Sie leere Blätter, die gemäß der Signaturzahl fehlen und bei anderen Exemplaren nicht bekannt sind, nicht mit. Erfassen Sie die Anzahl ungezählter Seiten oder Blätter in eckigen Klammern.
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<p>[4], 73, [3] Seiten</p> <p> <em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em> <br></p> <p>Das erste und letzte Blatt sind leer</p>
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<p>[12], 112 Seiten, Blatt 113-120, Seite 121-568, Blatt 569-604, Seite 605-913, [15] Seiten</p>
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Mehrere Folgen von Zählungen
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Wenn sich die Form der Zählung innerhalb einer Folge ändert (z. B. von römischen zu arabischen Ziffern), erfassen Sie jeden anders gezählten Teil der Folge. Wenn ungezählte Seiten zwischen den beiden Arten der Zählung erscheinen, geben Sie die Gesamtzahl der ungezählten Seiten in arabischen Ziffern in eckigen Klammern an.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>XVI Seiten, Seite 17-328</p>
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<p>xv, [2] Seiten, Seite 18-328</p>
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Fehlerhafte Zählung
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Wenn die Zählung auf der letzten Seite, dem letzten Blatt oder der letzten Spalte einer Folge nicht korrekt ist, erfassen Sie entweder die Folgen genau, um die Fehlerquelle anzugeben, oder erfassen Sie die in der Manifestation angegebene Zählung und eine Korrektur dazu. Wenn Sie eine irreführende Zählung korrigieren, erfassen Sie die Zählung so, wie sie auf der letzten Seite oder dem letzten Blatt erscheint, gefolgt von „das heißt“ und der korrekten Zählung. Geben Sie einen erläuternden Hinweis zum Umfang der Manifestation an, falls dies als wichtig erachtet wird.
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Wenn Sie feststellen, dass es weitere fehlerhafte Zählungen in der Ressource gibt, wenden Sie die Regel analog an.
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<p>766, das heißt 768 Seiten</p> <p> <em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em> <br></p> <p>Auf Seite 560 folgt 559</p> <p><em>oder</em> <br></p> <p>560 Seiten, Seite 559-766</p>
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Wenn die Manifestation als Blätter gezählt, aber als Seiten gedruckt wurde, erfassen Sie die Zählung als Blätter. Erfassen Sie als Umfang nicht die entsprechende Seitenzahl.
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Wenn der Band weder eine Seiten- noch eine Blatt- oder Spaltenzählung hat, zählen Sie die Seiten oder Blätter und erfassen Sie die Gesamtzahl in arabischen Ziffern in eckigen Klammern. Geben Sie die Gesamtzahl in Seiten oder in Blättern an. Beginnen Sie die Zählung mit der ersten Seite oder dem ersten Blatt der ersten Lage und beenden Sie die Zählung mit der letzten Seite oder dem letzten Blatt der letzten Lage. Zählen Sie alle leeren Seiten oder Blätter.
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Wenn der physische Zustand des vorliegenden Exemplars eine Bestimmung der Gesamtzahl der Seiten oder Blätter nicht zuläßt, geben Sie optional die entsprechende Bezeichnung (z. B. „Band“) aus dem normierten Vokabular des Elements <a class="ref" href="P483"> Datenträgertyp </a>an, gefolgt von „( nicht paginiert )“ oder „(nicht foliiert)“.
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<p>1 Band (nicht paginiert)</p>
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Blätter oder Seiten mit Tafeln
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Erfassen Sie die Anzahl der Blätter oder Seiten mit Tafeln am Ende der Umfangsangabe, unabhängig davon, ob die Tafeln zusammen oder über die Manifestation verteilt eingebunden sind. Erfassen Sie die Anzahl, auch wenn nur eine Tafel vorhanden ist. Zählen Sie nicht gezählte Blätter oder Seiten mit Tafeln, wie sie sich präsentieren, unabhängig von Begriffen, die verwendet werden, um den Rest der Manifestation zu beschreiben.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>xii, 277, [11] Seiten, 48 Seiten Tafeln</p>
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<p>x, 32, [2] Seiten, xxii Blätter Tafeln</p>
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<p>[12] Seiten, 924 Spalten, [129], 432, [18], 43 Seiten, Spalte 44-77, [6] Seiten, Seite 90-160, [6] Seiten, [1] Blatt Tafel</p>
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<strong>Tafeln mit Titelcharakter</strong>
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Zählen Sie Seiten oder Blätter mit Titelcharakter (z. B. Frontispize, Kupfertitel) als Blätter Tafeln oder Seiten Tafeln, wenn sie ganz oder hauptsächlich nicht im Buchdruckverfahren hergestellt wurden und nicht Bestandteil einer Lage sind, die überwiegend im Buchdruckverfahren hergestellt wurde.
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Erfassen Sie Seiten oder Blätter mit Titelcharakter am Anfang der Umfangsangabe.
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Im Zweifelsfall erfassen Sie Seiten oder Blätter mit Titelcharakter separat.
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Machen Sie dazu eine Anmerkung.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>[1] Blatt Tafel, 112 Seiten</p> <p><em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em></p> <p>Die Tafel hat ein gestochenes Titelblatt auf der Vorderseite und eine leere Rückseite</p>
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<p>[2] Blätter Tafeln, [10], 192, [2] Seiten</p> <p><em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em></p> <p>Mit einem gestochenen Titelblatt und einem Frontispiz, die als Tafeln gezählt wurden.</p>
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aber
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<p>113 Seiten<br> <em>Der Kupfertitel ist Teil der ersten Lage.</em></p>
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<strong>Gefaltete Tafeln</strong>
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Erfassen Sie gefaltete Tafeln als Blätter Tafeln oder Seiten Tafeln. Zählen Sie eine Tafel als gefaltetes Blatt Tafel, unabhängig davon, wie sie montiert ist. Machen Sie eine Anmerkung, wenn die gefalteten Tafeln im Buchdruckverfahren hergestellt wurden (z. B. Tabellen, die nicht Teil einer Lage sind), falls Sie dies als notwendig erachten.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>[8], 30, [8] Seiten, Seite 31-213, [3] Seiten, [3] gefaltete Blätter Tafeln</p>
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<p>183, [1] Seiten, [9] Blätter Tafeln (7 gefaltet)</p>
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<p>[10], 199, das heißt 203, [33] Seiten, [3] gefaltete Blätter Tafeln</p> <p><em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em></p> <p>Die gefalteten Blätter sind Tabellen, die im Buchdruckverfahren hergestellt sind.</p>
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<strong>Einblattdrucke</strong>
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Für eine Manifestation, die aus einem Bogen besteht, der dazu bestimmt ist, ungefaltet verwendet zu werden (egal ob er gefaltet oder ungefaltet vorliegt), fügen Sie in Klammern eine Angabe zur Paginierung auf der Grundlage der Anzahl der bedruckten Seiten hinzu. Auf diese Angabe können Sie verzichten, wenn der Bogen nur einseitig bedruckt ist.
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Wenden Sie die Regel auch für Einblattdrucke an, die aus mehreren Bögen montiert wurden oder aus Teilbögen bestehen.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>1 Bogen (2 Seiten)</p> <p><em>Bogen, beidseitig bedruckt, gezählt</em></p>
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<p>1 Bogen ([2] Seiten)<br> <em>Bogen, beidseitig bedruckt, ungezählt</em></p>
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<p>1 Bogen (3 Seiten)</p> <p><em>Gefalteter Bogen mit Titel und Impressum, als zwei Seiten auf der Außenseite des Bogens gedruckt; alle Texte als eine Seite gedruckt, die die gesamte Innenseite des Bogens einnimmt</em></p>
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<p>1 Bogen (1 Seite)<br> <em>Flugblatt oder anderer einseitig bedruckter Bogen, gezählt</em></p> <p><em>oder</em></p> <p>1 Bogen</p>
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<p>1 Bogen ([1] Seite)<br> <em>Flugblatt oder anderer einseitig bedruckter Bogen, ungezählt</em></p> <p><em> oder </em></p> <p>1 Bogen</p>
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<strong>Mehrteilige Monografien</strong>
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Wenn eine Manifestation in mehr als einer bibliografischen Einheit erschienen ist, erfassen Sie die Anzahl der bibliografischen Einheiten in arabischen Ziffern, gefolgt von der entsprechenden Bezeichnung für die Einheit (z. B. „Bände“). Verwenden Sie bevorzugt die Terminologie aus dem normierten Vokabular des Elements <a class="ref" href="P483">Datenträgertyp</a> .
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<strong>Beispiel</strong>
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Lassen Sie die Angabe weg, wenn sie nicht einfach zu bestimmen ist, oder wenn Sie sie nicht für notwendig erachten.
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Erfassen Sie den Umfang einer mehrteiligen Monografie abhängig davon, ob Sie eine umfassende oder eine hierarchische Beschreibung wählen.
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<strong>Umfassende Beschreibung</strong>
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<strong>Durchgehende Paginierung</strong>
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Wenn die Paginierung einer mehrteiligen Monografie fortlaufend ist, erfassen Sie die Anzahl der Seiten, Blätter oder Spalten in Klammern nach der Anzahl der Einheiten.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>2 Bände ([4], 848, [2] Seiten, Seite 851-1643, [1] Seite, [1] Blatt Tafel)</p>
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<p>vi, 200, [4] Seiten, CCC Blätter Tafeln</p> <p><em>Die Angabe der Anzahl bibliografischer Einheiten wird hier als nicht notwendig aufgefasst</em></p>
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Erfassen Sie die vollständige Paginierung im Umfang der Manifestation, wenn es separat gezählte oder ungezählte Begleittexte (z. B. Titeleien, Vorworte, Register) in anderen Bänden als dem ersten gibt, die die Reihenfolge der Paginierung unterbrechen, und deren Erfassung als wichtig erachtet wird. Befolgen Sie dann die Bestimmungen im folgenden Abschnitt Nicht-fortlaufende Paginierung.
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<strong>Nicht-fortlaufende Paginierung </strong>
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Erfassen Sie optional, wenn die Paginierung einer mehrteiligen Monografie nicht fortlaufend ist, die Anzahl der Seiten, Blätter oder Spalten jeder Einheit entweder in Klammern nach der Anzahl der Einheiten oder in einer Anmerkung zum Umfang der Manifestation. Trennen Sie die Anzahl der einzelnen Einheiten durch ein Semikolon und ein Leerzeichen.
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Beispiele:
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<p>4 Bände ([4], 527, [1]; 12, 548; 8, 533, [3]; 4, 499, [1] Seiten)</p>
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<p>2 Bände (4, lvi, 265, das heißt 267, [1] Seiten, [1] Blatt Tafel; [6] Seiten, Seite 3-294, [4] Blätter Tafeln)</p>
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<p>4 Bände</p> <p><em>Umfang der Manifestation: Anmerkung/Detail:</em></p> <p>Paginierung: vi, [2], 590 Seiten, [2] Blätter Tafeln; [4], 493, [1] Seiten, [2] Blätter Tafeln; [4], 519, [1] Seiten, [6] Blätter Tafeln; [4], 516, [20] Seiten, [16] Blätter Tafeln</p>
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<strong> Hierarchische Beschreibung </strong>
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Wenden Sie die unter <a class="ref" href="Q8524">Mehrteilige Monografien</a> beschriebenen Regelungen an, wenn Sie die Bände hierarchisch beschreiben.
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>2 Bände<br> <em>Beschreibung der hierarchischen Überordnung. Auf die Angabe der Anzahl von Bänden kann verzichtet werden.</em></p> <p>vi, [2], 590 Seiten, [2] Blätter Tafeln<br> <em>Beschreibung der hierarchischen Unterordnung von Band 1</em></p> <p>[4], 493, [1] Seiten, [2] Blätter Tafeln<br> <em> Beschreibung der hierarchischen Unterordnung von Band 2</em></p>
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Alternativ:
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Erfassen Sie den Umfang aller Bände bei der umfassenden Beschreibung für die hierarchische Überordnung.
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>2 Bände (vi, [2], 590 Seiten, [2] Blätter Tafeln; [4], 493, [1] Seiten, [2] Blätter Tafeln)</p>
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<strong>Durchgehende Paginierung</strong>
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Erfassen Sie die Anzahl der Seiten für jeden Band auch dann separat, wenn die Bände einer mehrteiligen Monografie durchgehend paginiert sind.
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>2 Bände<br> <em>Beschreibung der hierarchischen Überordnung. Auf die Angabe der Anzahl von Bänden kann verzichtet werden. </em></p> <p>[4], 848 Seiten, [1] Blatt Tafel<br> <em> Beschreibung der hierarchischen Unterordnung von Band 1</em></p> <p>[2] Seiten, Seite 851-1643, [1] Seite<br> <em> Beschreibung der hierarchischen Unterordnung von Band 2</em></p>
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Alternativ:
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Erfassen Sie den Umfang aller Bände bei der umfassenden Beschreibung für die hierarchische Überordnung
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>2 Bände ([4], 848, [2] Seiten, Seite 851-1643, [1] Seite, [1] Blatt Tafel)</p>
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<strong>Unvollständig erschienene Manifestationen</strong>
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Wenn eine Veröffentlichung, die für mehr als eine physische Einheit geplant ist, vor der Fertigstellung eingestellt oder anscheinend eingestellt wurde, beschreiben Sie diese entsprechend (d. h. Seitenzählung für einen einzelnen Band oder die Anzahl der Bände für mehrere Bände). Machen Sie immer eine Anmerkung <em>, </em>aus der hervorgeht, dass keine weiteren Bände erschienen sind.
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<strong> Beispiel </strong>
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<p>[8], xl, 507, [1], xxix, [3] Seiten<br> <em>Auf der Titelseite steht „Erster Teil“.</em></p> <p><em>Mehr nicht erschienen</em></p>
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Wenden Sie die unter <a class="ref" href="P603">Mehrteilige Monografien</a> beschriebenen Regelungen an, wenn Sie die Bände hierarchisch beschreiben.
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