STA-Regel: spezifische Regel für die Verwendung des RDA-Vorgabewerts Faksimile (Q10249)

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Version vom 25. April 2023, 05:10 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für die Verwendung des RDA-Vorgabewerts Faksimile
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    Aussagen

    Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet.
    0 Fundstellen