STA-Regel: Trägermaterial | RDA-Eigenschaft - Kartografische Ressourcen (Q9863)

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Version vom 20. Februar 2023, 11:05 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Erfassen Sie das der kartografischen Ressource zugrunde liegende physische Material als Trägermaterial, wenn das für die Identifizierung oder die Abgrenzung als wichtig angesehen wird. Verwenden Sie dazu einen Terminus aus dem normierten Vokabular (siehe <a href="../entries/P551">Material</a>). Wenn keiner der Termini aus dem normierten Vokabular geeignet oder spezifisch genug ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Terminus oder Termini, um ein…)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Trägermaterial | RDA-Eigenschaft - Kartografische Ressourcen
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    Aussagen

    Erfassen Sie das der kartografischen Ressource zugrunde liegende physische Material als Trägermaterial, wenn das für die Identifizierung oder die Abgrenzung als wichtig angesehen wird. Verwenden Sie dazu einen Terminus aus dem normierten Vokabular (siehe <a href="../entries/P551">Material</a>). Wenn keiner der Termini aus dem normierten Vokabular geeignet oder spezifisch genug ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Terminus oder Termini, um ein Trägermaterial anzugeben.
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    1 Manuskriptkarte : farbig, Seide
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    Erwähnen Sie Eigenschaften des Trägermaterials, die Sie als wichtig erachten, als Details zum Trägermaterial in einer Anmerkung.
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