STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9893)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
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Aussagen
Als wichtigste Verantwortlichkeitsangabe gilt i. d. R. diejenige, die geistige Schöpfer nennt, bei Musikressourcen also den Komponisten oder die Komponistin. Ebenso können aber auch Interpreten (z. B. bei Musikalben) oder auch Herausgeber oder Arrangeure (z. B. bei Zusammenstellungen von Noten) die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe sein. Weitere Verantwortlichkeitsangaben können fakultativ erfasst werden.
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<strong>Beispiel</strong>
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Rococo : musique à Sanssouci / Dorothee Oberlinger, recorder & direction ; Ensemble 1700<p><i>Zusammenstellung mit Werken etlicher verschiedener Komponisten; das ausführende Ensemble ist auf der bevorzugten Informationsquelle hervorgehoben genannt und kann allein als die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe erfasst werden</i>
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<p>Rococo : musique à Sanssouci / Dorothee Oberlinger, recorder & direction ; Ensemble 1700<br><em>Zusammenstellung mit Werken etlicher verschiedener Komponisten; das ausführende Ensemble ist auf der bevorzugten Informationsquelle hervorgehoben genannt und kann allein als die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe erfasst werden</em></p>
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