STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Kartografische Ressourcen (Q9892)

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Version vom 13. Januar 2023, 13:55 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Ist aber der geistige Schöpfer nur in einem Copyright-Vermerk auf der kartografischen Ressource erwähnt, wird er in der Verantwortlichkeitsangabe mit einer ergänzten Rollenangabe erfasst.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Kartografische Ressourcen
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    Aussagen

    Ist ein Verlag geistiger Schöpfer, und findet er sich nur als Verlag auf der kartografischen Ressource (→ als Verlagsname erfasst), wird er nicht zusätzlich in einer Verantwortlichkeitsangabe erfasst.
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    <strong>Beispiel</strong>
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    Lago di Como, Lago di Lugano : escursioni, bike = Wandern, Fahrradfahren <br>Innsbruck : KOMPASS-Karten, [2016] <br> <em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer:</em> KOMPASS-Karten GmbH
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    Ist aber der geistige Schöpfer nur in einem Copyright-Vermerk auf der kartografischen Ressource erwähnt, wird er in der Verantwortlichkeitsangabe mit einer ergänzten Rollenangabe erfasst.
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    <strong>Beispiel</strong>
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    Australien : Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Nationalparks / [Kartografie: Hema Maps Pty Ltd] <br>Schönbühl-Bern : Hallwag Kümmerly + Frey AG, 2018 <br> <em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer:</em> Hema Maps <br> <em>Wenn gewünscht, kann auch noch der Copyright-Vermerk als Zitat in einer Anmerkung festgehalten werden:</em> "© 2017 Hema Maps Pty Ltd" - Impressum
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