STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8637)
Version vom 27. September 2022, 08:00 Uhr von Hanna Meiners (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Aussagen
Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
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Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.
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