Name einer Person - Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten (Q3101)

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Version vom 8. Februar 2022, 11:28 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Zur Erfassung von Namen, die einen Adelstitel enthalten, siehe EH-P-08 Fürsten und Adelige. Siehe auch Allgemeines: Normierter Sucheinstieg, der eine Person repräsentiert: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Name einer Person - Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten
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    Aussagen

    Erfassen Sie einen Namen, der einen Adelstitel enthält, unter Anwendung der allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen unter Allgemeines: Name einer Person. Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten, gelten auch für Namen, die einen Höflichkeitstitel enthalten.
    0 Fundstellen
    Wenn ein Adelstitel nicht nur den Rang bezeichnet, sondern einen Eigennamen beinhaltet, wählen Sie in dem Fall, dass die Person selbst den Titel benutzt, den Eigennamen als Sucheinstieg für den bevorzugten Namen. Vorname und ggf. Familienname folgen, danach kommt die Rangbezeichnung, abgetrennt durch ein Komma.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie die Rangbezeichnung in der Sprache, in der diese verliehen wurde, gemäß Anhang G - Adelstitel.
    0 Fundstellen
    Berücksichtigen Sie nicht verwendete Vornamen nicht. Lassen Sie den Nachnamen und die Rangbezeichnung weg, wenn die Person keine Rangbezeichnung oder einen Ersatz dafür verwendet.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie den Sucheinstieg unter dem Familiennamen als abweichenden Namen; berücksichtigen Sie sie nicht, wenn der Eigenname im Titel derselbe ist wie der Nachname; siehe auch Abweichende Namen: Abweichender Name einer Person: Sonstiger abweichender Name.
    0 Fundstellen
    Wenn das Adelsprädikat Teil des Adelstitels ist, erfassen Sie es nach dem Rang.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie die Titel von Adligen nur dann als Teil des bevorzugten Namens, wenn sie von der Person selbst gebraucht werden, also in den Manifestationen überwiegend dem Namen hinzugefügt sind. Dabei hat die selbst gebrauchte Namensform, die in den Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in den Nachschlagewerken verzeichnet ist.
    0 Fundstellen
    Zur Erfassung von Namen, die einen Adelstitel enthalten, siehe EH-P-08 Fürsten und Adelige. Siehe auch Allgemeines: Normierter Sucheinstieg, der eine Person repräsentiert: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung.