Körperschaft – Bevorzugter Name (P90)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 17. Dezember 2021, 10:53 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P10: Zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervorgehobener Name oder ggf. Kurzbezeichnung. (Nicht immer sind alle Elemente vorhanden. Da häufiger ein Impressum als eine Satzung angeboten wird, wurde diese Reihenfolge festgelegt; beim Vorhandensein einer Satzung bietet es sich ggf. an, die Namensform aus der Satzung zu übernehmen). (Erl. 1 zu RDA 11.2.2.5).)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GND-Datenfeld für den bevorzugten Namen einer Körperschaft (Organisation, Verein, Gesellschaft, Partei, Firma usw.)
  • PICA+ 029A
  • PICA3 110
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Körperschaft – Bevorzugter Name
GND-Datenfeld für den bevorzugten Namen einer Körperschaft (Organisation, Verein, Gesellschaft, Partei, Firma usw.)
  • PICA+ 029A
  • PICA3 110

Datentyp

Zeichenkette

Aussagen

Das Feld enthält die bevorzugte Namensform einer Körperschaft.
0 Fundstellen
Die Erfassung einer Hauptkörperschaft ist obligatorisch.
Steht am Anfang ein zu überlesender Bestandteil, wird das erste Ordnungswort mit „@“ gekennzeichnet; darüber hinaus gibt es im bevorzugten Namen einer Körperschaft keine weiteren nicht-sortierenden Bestandteile.
0 Fundstellen
Das Unterfeld wird zurzeit im bevorzugten Namen von Körperschaften nicht erfasst.
0 Fundstellen
Identifizierende Zusätze werden zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften erfasst.
Das Unterfeld ist wiederholbar, aber mehrere direkt aufeinanderfolgende Zusätze werden nicht in jeweils eigenen Unterfeldern erfasst, sondern in einem Unterfeld mit Deskriptionszeichen aufgereiht. Zur Erfassung von Deskriptionszeichen in Unterfeldern vgl. EH-A-06
Die Inhalte von Zusätzen in diesem Unterfeld werden zusätzlich in den Beziehungs-Feldern erfasst. Die Beziehung wird dort im Unterfeld Anzeigerelevanz gekennzeichnet, wenn der Zusatz zur Hauptkörperschaft gehört. Zur Belegung des Unterfeldes Anzeigerelevanz vgl. EH-A-07„Belegung von 5XX $X“ und EH-K-06„Gleichnamigkeit“
Angaben zum Regelwerk werden mit der einleitenden Formel R: erfasst.
0 Fundstellen
Für die Bestimmung des bevorzugten Namens einer Körperschaft gelten die Ressource Description and Access (RDA) unter Berücksichtigung der Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) für den deutschsprachigen Raum und der Erfassungshilfen (EH)
0 Fundstellen
Gemäß RDA 11.2.1 ist ein Name der Körperschaft ein Wort, ein Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, unter dem/der eine Körperschaft bekannt ist.
0 Fundstellen
Die Erfassung der Namen von Körperschaften erfolgt gemäß den allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 vorgegeben sind, ggf. unter Berücksichtigung angegebener Anhänge.
0 Fundstellen
0 Fundstellen
Der bevorzugte Name einer Körperschaft wird gemäß RDA 11.2.2.2 aus den folgenden Quellen (in dieser Reihenfolge) bestimmt:
0 Fundstellen
den bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
0 Fundstellen
sonstigen formalen Angaben, die den Ressourcen entnommen werden, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
0 Fundstellen
sonstigen Quellen (einschließlich Nachschlagewerke).
0 Fundstellen
Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Homepage zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt.
Eine Fundstelle
Gemäß RDA 11.2.2.3 wird der Name als bevorzugter Name der Körperschaft gewählt, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Das ist nicht unbedingt der offizielle Name.
0 Fundstellen
Zusätzliche Bestimmungen zur Wahl des bevorzugten Namens bei mehreren Formen desselben Namens vgl. RDA 11.2.2.5 für die Bildung des normierten Sucheinstiegs.
0 Fundstellen
Die bevorzugten Informationsquellen nach RDA 2.2.2 sind Quellen, die Teil der Ressource selbst sind und die geeignet sind für die Art der Beschreibung (vgl. RDA 2.1) und das Präsentationsformat der Ressource (vgl. RDA 2.2.2.2—2.2.2.4). Sie werden gemäß RDA 2.2.2 nach Medientypen festgelegt.
0 Fundstellen
Für Ressourcen mit mehreren Seiten ist es im Normalfall nach RDA 2.2.2.2 die Titelseite. Für eine Online-Ressource (Webseite) ist es nach RDA 2.2.2.4.2 im Normalfall der Eingangsbildschirm.
0 Fundstellen
Wenn die bevorzugte Informationsquelle zur Bestimmung des Namens nicht ausreicht, werden die gesamte Ressource und weitere Informationsquellen wie Nachschlagewerke herangezogen. In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage bzw. Nachschlagewerke als bevorzugte Informationsquelle.
0 Fundstellen
In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage bzw. Nachschlagewerke als bevorzugte Informationsquelle.
0 Fundstellen
Die Regelungen und AWR unter RDA 11.2.2.5-11.2.2.5.4 sind alle unter Berücksichtigung der Ausnahmen und Sonderregelungen unter RDA 11.2.2.5.4 Gebräuchlicher Name zu sehen.
0 Fundstellen
Liegen verschiedene Namensformen in der bevorzugten Informationsquelle vor, so wählt man den förmlich präsentierten Namen als bevorzugten Namen. Wenn keine Namensform förmlich präsentiert ist oder aber alle Namen förmlich präsentiert sind, wird die gebräuchlichste Namensform gewählt. Dies ist die am häufigsten vorgefundene Form.
0 Fundstellen
Die gebräuchlichste Form kann auch eine kurze Namensform bzw. Initialform sein.
0 Fundstellen
Förmlich präsentierte Namen sind z.B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copyrightvermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Namen aus dem Sachtitel oder dem Fließtext gelten nicht als förmlich präsentiert. Für förmlich präsentierte Namen von Webseitenwerden die Angaben aus den Quellen in folgender Reihenfolge entnommen:
0 Fundstellen
0 Fundstellen
Darstellung der Körperschaft, wie z.B. „Über uns“, „Wer sind wir?“, Geschichte, Satzung etc.
0 Fundstellen
Zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervorgehobener Name oder ggf. Kurzbezeichnung. (Nicht immer sind alle Elemente vorhanden. Da häufiger ein Impressum als eine Satzung angeboten wird, wurde diese Reihenfolge festgelegt; beim Vorhandensein einer Satzung bietet es sich ggf. an, die Namensform aus der Satzung zu übernehmen). (Erl. 1 zu RDA 11.2.2.5).
0 Fundstellen
Die Verwendung des Feldes für die Satzart Körperschaft ist obligatorisch und für alle anderen Satzarten nicht zugelassen.
0 Fundstellen