STA-Regel: Konferenzen - Definition (Q13678)
Version vom 29. August 2025, 13:10 Uhr von Bauert (Diskussion | Beiträge) (Einen Aussagewert festgelegt: Property:P7: Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften (z. B. Synode, Konzil, usw.) sowie weitere religiöse Organe gelten dagegen als Körperschaften, wenn sie als ständige Einrichtung konstituiert sind (siehe Entitätstypbeschreibung <a href="STA-KL-VERTRETUNGSKOERPERSCHAFT">Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften</a>)., Bulk change search and replace with jupyter notebook.)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Konferenzen - Definition
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Aussagen
Als Konferenzen gelten auch Sportwettkämpfe (z. B. Internationales Weissenhof-Turnier), Expeditionen (z. B. Deutsche Südpolar-Expedition), Messen (z. B. Innsbrucker Frühjahrsmesse), Feste (z. B. Literaturfest Kleinwalsertal). Ebenso regelmäßig wiederkehrende Ausstellungen (z. B. Biennale di Venezia) und Preisverleihungen, allerdings nur die Veranstaltungen, nicht die Preise an sich (z. B. Kulturpreis des Kantons Schwyz).
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Nicht als Konferenzen behandelt werden Auktionen, Vorlesungen, Vorlesungs- und Vortragsreihen, Konzerte oder TV- und Radio-Sendungen.
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Sonderfall Thementag: Thementage sind an und für sich keine Konferenzen. Wenn ein Thementag aber als Anlass für Veranstaltungen genutzt wird und die Benennung mit dem Thementag erfolgt, ist die Erfassung als Konferenz zulässig.<br />
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Einzelne Tagungen/Sitzungen von religiösen Vertretungskörperschaften werden als Konferenzen behandelt. Ebenso als Konferenzen behandelt werden gelegentlich einberufene Gremien der kirchlichen Selbstverwaltungen, die nur für einen begrenzten Zeitraum bestehen. Zu Konferenzen gehören auch Ökumenische Konzilien.
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Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften (z. B. Synode, Konzil, usw.) sowie weitere religiöse Organe gelten dagegen als Körperschaften, wenn sie als ständige Einrichtung konstituiert sind (siehe Entitätstypbeschreibung <a href="STA-KL-VERTRETUNGSKOERPERSCHAFT">Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften</a>).
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Es wird zwischen Einzelkonferenzen und Konferenzfolgen unterschieden. Mehrere Konferenzen einer Konferenzfolge werden nicht zusammengefasst.
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