STA-Regel: Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer eines Werks (Akteur) | RDA-Eigenschaft - Fortlaufende Ressourcen (Q10136)

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Version vom 13. Februar 2025, 08:40 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage entfernt: Property:P7: Werk stammt von einer Körperschaft: Ergänzung für fortlaufende Ressourcen)
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Deutsch
STA-Regel: Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer eines Werks (Akteur) | RDA-Eigenschaft - Fortlaufende Ressourcen
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    Aussagen

    In Ergänzung zu den unter <a href="https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=198097101#AP2.1|GeistigerSchöpfer/creatoragentofwork-BasisregelnKörperschaften" rel="nofollow" target="_blank">Basisregeln Körperschaften</a> genannten Kriterien gilt: Gehen Sie bei einer fortlaufenden Ressource, deren Titel nur aus einem (ggf. durch formale Attribute erweiterten) Gattungsbegriff oder aus einem Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft besteht (siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/106042227/AH-006.pdf" rel="nofollow" target="_blank">AH-006</a> ), davon aus, dass die Körperschaft die Veröffentlichung veranlasst hat.
    0 Fundstellen