Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - enge Liste gemäß RDA DACH | RDA-Vorgabewert (Q2656)

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DACH-RDA: Liste der wichtigsten normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts von Publikationen
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - enge Liste gemäß RDA DACH | RDA-Vorgabewert
DACH-RDA: Liste der wichtigsten normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts von Publikationen

    Aussagen

    Liste der wichtigsten normierten Begriffe zur Erfassung der Art des Inhalts von Veröffentlichungen gemäß RDA DACH
    0 Fundstellen
    RDA-VW-E-W085-Liste-1
    0 Fundstellen
    <i>Verwendungshinweis:</i><br> Für vorliegende Autobiografien einer Person oder Personengruppe.<br> Für autobiografische Materialien, die keine geschlossene Darstellung des eigenen Lebens enthalten, sondern einzelne Lebenserfahrungen hervorheben, verwende <a class="ref" href="Q2693">Erlebnisbericht</a>.
    0 Fundstellen
    <i>Verwendungshinweis:</i><br> Für alle Arten von Bibliografien und Literaturdatenbanken; kann auch verwendet werden, wenn nur ein Teil der Ressource eine Bibliografie darstellt (z. B. bei Festschriften, wenn ein Beitrag eine Bibliografie ist), aber nicht für Literaturverzeichnisse als Anhang von Veröffentlichungen.
    0 Fundstellen
    <i>Verwendungshinweis:</i><br>1. Für die vorliegende Biografie einer einzelnen Person, wenn die Lebensbeschreibung überwiegt, und für die Darstellung eines einzelnen Lebensabschnitts.<br>2. Für Sammlungen von Biografien
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    <i>Verwendungshinweis:</i><br>Auch verwendet für Gedächtnisschriften.
    0 Fundstellen
    <i>Verwendungshinweis:</i><br>Verwendet für Medienwerke für allgemeinbildende Fächer, nicht für fachspezifische Unterrichtswerke an berufsbildenden Schulen.<br> Zwischen Schulbuch im Sinne einer Veröffentlichung für die Hand des Schülers und einem Lehrerhandbuch (siehe AH-007), das für die Hand des Lehrers bestimmt ist, kann unterschieden werden.
    0 Fundstellen
    Grundsätzlich gilt, dass Formangaben, bei denen die Bezeichnung den ursprünglichen Bezug auf ein Druckwerk erkennen lässt (z. B. Adressbuch) oder die Definition bzw. der Verwendungshinweis dies nahelegen könnte (z. B. durch Verwendung von „Band“), auch auf Digitalisate, Netzpublikationen und elektronische Ressourcen in physischer Form Anwendung finden.
    0 Fundstellen