STA-Regel: Maßstab eines unbewegten Bilds oder einer dreidimensionalen Form | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q10155)
Version vom 30. Januar 2024, 06:29 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P397: Property:P549)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Maßstab eines unbewegten Bilds oder einer dreidimensionalen Form | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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Aussagen
Erfassen Sie einen Maßstab wenn dieser auf der Ressource deutlich erkennbar ist. Wenn kein Maßstab vorhanden ist, stattdessen aber beispielsweise eine Maßstabsleiste mit Nennung eines Längenmaßes, dann kann diese aus der Ressource oder einer beliebigen Quelle übernommen werden.
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<p>Graubünden 1:150000</p><p><em>Maßstab:<br /></em>1:150 000</p><p><em>Haupttitel:<br />Graubünden 1:150000 </em></p>
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<p>[Plan des Schönbrunner Gartens] / von Franz Boos</p><p><em>Maßstab:<br /></em>Maßstab in graphischer Form (Klafter)</p><p><em>Handgezeichneter Plan einer Gartenanlage mit Maßstabsleiste</em>, z. B.: Plan des Schönbrunner Gartens (Titel fingiert) von Franz Boos (Maßstab in graphischer Form (Klafter))</p>
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