STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation (Q8637)
Version vom 4. November 2022, 12:57 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.)
Plus-Regel
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation
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Plus-Regel
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Aussagen
Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
0 Fundstellen
Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.
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