STA-Regel: Hochschulschriftenvermerk | RDA-Eigenschaft - Hochschulschriften (Q10046)
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Hochschulschriften
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Hochschulschriftenvermerk | RDA-Eigenschaft - Hochschulschriften
|
Hochschulschriften
|
Aussagen
Geltungsbereich/Erklärung
0 Fundstellen
Behandeln Sie das Werk, das beschrieben wird, als Hochschulschrift, wenn es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, die zur Erlangung eines akademischen Grades verfasst wurde.
0 Fundstellen
Die Angabe des Hochschulschriftenvermerks erfolgt bei echten Hochschulschriften wie auch für Verlagsausgaben von Hochschulschriften gleichermaßen in der beschriebenen Form.
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Erfassen eines Hochschulschriftenvermerks
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Spezialregeln
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Spezifische Regeln für Alte Drucke
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