STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz (Q9705)

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Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz
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    Aussagen

    Es gelten auch für die Konferenzen die allgemeinen Regeln für die Körperschaften, siehe die vorangehenden Kapitel. Des weiteren gibt es zusätzliche Regelungen nur Konferenzen betreffend.
    0 Fundstellen