STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - a) Bekannter Erscheinungsort (Q9346)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - a) Bekannter Erscheinungsort
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Aussagen
Wenn ein Erscheinungsort bekannt ist, geben Sie den Ortsnamen (Stadt, Ortschaft usw.) an. Berücksichtigen Sie den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft, wenn er für die Identifizierung notwendig ist.
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<strong>Beispiel</strong>
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