Beispiel Allgemeines: Übertragen - Symbole 5.1 (Q8711)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
Beispiel Allgemeines: Übertragen - Symbole 5.1
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Aussagen
§ 57 AktG: kein Verbotsgesetz i.S. des § 134 BGB
0 Fundstellen
§ 57 AktG : kein Verbotsgesetz i.S. des § 134 BGB
0 Fundstellen
Es kann ein abweichender Titel "Paragraf 57 AktG" erfasst werden.
0 Fundstellen