STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des bevorzugten Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8661)
Version vom 28. Oktober 2022, 07:02 Uhr von Hanna Meiners (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Der Ort wird in der Form des normierten Sucheinstiegs für diesen Ort erfasst.<ul><li>Der Standort eines Bauwerks ist Teil des normierten Sucheinstiegs und wird immer im Unterfeld Zusatz ($g) erfasst.</li><li>In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst; der Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.</li>)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des bevorzugten Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Aussagen
Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
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Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
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Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort. Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
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Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, wird aus einem einschlägigen Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft ein Individualname gebildet.Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt und nicht als Zusatz in einem Unterfeld abgelegt; es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen
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Der Ort wird in der Form des normierten Sucheinstiegs für diesen Ort erfasst.<ul><li>Der Standort eines Bauwerks ist Teil des normierten Sucheinstiegs und wird immer im Unterfeld Zusatz ($g) erfasst.</li><li>In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst; der Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.</li>
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