STA-Regel: Art einer Gebietskörperschaft | RDA-Eigenschaft - Art einer Gebietskörperschaft | RDA-Eigenschaft (Q9709)

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Version vom 4. November 2025, 08:54 Uhr von Marie Annisius (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Erfassen Sie als Kategorie einer Gebietskörperschaft einen Begriff aus der <a href="GND-A-GATTUNGSBEGRIFFE" rel="nofollow" target="_blank">Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND</a> bzw. benutzen Sie den Zusatz "Stadt" für Gebietskörperschaften, die namensgleich zu Staaten oder Gliedstaaten sind (siehe <a class="ref" href="Q8481">Allgemeines: Geografikum: Normierter Sucheinstieg: Homonymität: Wahl der identifzierenden Zusätze…)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Art einer Gebietskörperschaft | RDA-Eigenschaft - Art einer Gebietskörperschaft | RDA-Eigenschaft
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    Aussagen

    Erfassen Sie die Kategorie einer Gebietskörperschaft als ein separates Element (GND-Erfassung: siehe&nbsp;<a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/50759357/550.pdf" rel="nofollow" target="_blank">ELF 550: Sachbegriff - Beziehung</a>), als einen Teil eines Sucheinstiegs oder beides.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie als Kategorie einer Gebietskörperschaft einen Begriff aus der <a href="GND-A-GATTUNGSBEGRIFFE" rel="nofollow" target="_blank">Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND</a> bzw. benutzen Sie den Zusatz "Stadt" für Gebietskörperschaften, die namensgleich zu Staaten oder Gliedstaaten sind (siehe <a class="ref" href="Q8481">Allgemeines: Geografikum: Normierter Sucheinstieg: Homonymität: Wahl der identifzierenden Zusätze: Ausnahmeregel - Geografikum namensgleich zu Staat/Gliedstaat</a>). Benutzen Sie den Zusatz "Ort" für Gebietskörperschaften, die keine selbstständigen Städte sind oder zur Abgrenzung einer Gebietskörperschaft zu einem gleichnamigen Datensatz, der keine Gebietskörperschaft darstellt (siehe <a class="ref" href="Q8481">Allgemeines: Geografikum: Normierter Sucheinstieg: Homonymität: Wahl der identifzierenden Zusätze: Ausnahmeregel - Geografikum namensgleich zu einem Sachbegriff oder Körperschaft</a>)
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